Erstellt am 20.07.2006 um 08:32 Uhr von betriebsratten
Nein.
Das Betriebsratsamt ist ein AMt und kein Beruf, ferner wird es Ehrenamtlich, also ohne separate Entlohnung geführt. BR Mitglieder dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 21.07.2006 um 16:52 Uhr von tramdriver
@astor: Warum? Inzwischen gibt es doch keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Oder irre ich mich? (Dann möchte ich natürlich gerne aufgeklärt werden...)
Ansonsten hat betriebsratten wohl recht.
Erstellt am 21.07.2006 um 18:35 Uhr von Fayence
tramdriver,
die Unterscheidung Arbeiter/Angestellter wurde zwar im BetrVG aufgehoben, ist aber in im Tarif- oder Sozialrecht (LVA / BfA) noch immer zu finden.