W.A.F. LogoSeminare

Habe ich als BRV Anspruch auf Angestellter (bin bisher als Arbeiter geführt)?

A
astor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Habe ich als BR-Vorsitzender anspruch auf Angestellter? Bin noch als Arbeiter geführt. Gruß Astor

2.88003

Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

20.07.2006 um 10:32 Uhr

Nein. Das Betriebsratsamt ist ein AMt und kein Beruf, ferner wird es Ehrenamtlich, also ohne separate Entlohnung geführt. BR Mitglieder dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

Gruss von den Betriebsratten

T
tramdriver

21.07.2006 um 18:52 Uhr

@astor: Warum? Inzwischen gibt es doch keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Oder irre ich mich? (Dann möchte ich natürlich gerne aufgeklärt werden...)

Ansonsten hat betriebsratten wohl recht.

F
Fayence

21.07.2006 um 20:35 Uhr

tramdriver,

die Unterscheidung Arbeiter/Angestellter wurde zwar im BetrVG aufgehoben, ist aber in im Tarif- oder Sozialrecht (LVA / BfA) noch immer zu finden.

Ihre Antwort