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Abwahl des Vorsitzenden?

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zwockel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, von uns drei Betriebsräten wollte ein Kollege gern den Vorsitz übernehmen. Wir hatten nichts dagegen, er ist in der konstituierenden Sitzung nicht noch einmal ausdrücklich gewählt worden, sondern hat gesagt, daß wir mit seinem Vorsitz einverstanden sind. Nun lehnt er sich zurück und überlässt uns beiden die Arbeit. Können wir ihn vom Vorsitz abwählen, oder kann er freiwillig zurücktreten, oder was können wir machen?? Danke für die Ratschläge.

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Community-Antworten (26)

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Mona-Lisa

20.07.2006 um 00:52 Uhr

Zwockel, was habt ihr in der konstituierenden Sitzung denn so alles gewählt?

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zwockel

20.07.2006 um 01:00 Uhr

Wir haben den Stellvertreter und den Schriftführer gewählt. Ansonsten standen die aktuellen Probleme mehr im Mittelpunkt.

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Mona-Lisa

20.07.2006 um 01:19 Uhr

Man müsste ihn mal fragen, warum er mit dem Vorsitz einverstanden war, was stellte er sich denn darunter vor?

Freiwillig zurücktreten kann er natürlich. Immer noch besser, als wenn man ihn "zwingen" müsste. Dann eben erneut den Vorsitz wählen.

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zwockel

20.07.2006 um 01:23 Uhr

Womit könnte man ihn denn "zwingen" ?

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Mona-Lisa

20.07.2006 um 01:40 Uhr

ein viertel des Gremium`s, was bei euch ja kein Thema ist, kann beantragen, dass der Vorsitzende mit einfachem Mehrheitsbeschluss abgewählt wird. §29 BetrVG

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RolfH

20.07.2006 um 09:45 Uhr

Ergänzung zum Beitrag von Mona-Lisa:

Muss dann auf die Tagesordnung der nächsten BR - Sitzung:

TOP... Neuwahl des BR - Vorsitzende

Dies könnt ihr rechtzeitig vor der nächsten Sitzung verlangen. Der BRV muss dann diesen TOP auf die Tagesordnung setzen.

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Kölner

20.07.2006 um 10:19 Uhr

@Zwockel Ich sehe es übrigens nicht so, dass der BRV mehr arbeiten muss, als jedes andere normale BRM. Vielleicht macht es der BRV genau richtig...

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zwockel

20.07.2006 um 18:21 Uhr

Hallo Kölner, der BRV arbeitet überhaupt nicht in der BR - Arbeit, das kann doch wohl nicht richtig sein, oder......?

K
Kölner

21.07.2006 um 11:16 Uhr

@Zwockel Das heisst, er ist kein BR-Mitglied? Sorry - aber man müsste ja erst einmal wissen, was Ihr im Vergleich zu ihm macht und er nicht macht! Vielleicht arbeitet er ja genau so intensiv, aber eben nur anders. Nicht zu arbeiten ist aber immer schlecht - vor allem wenn man § 611 BGB sieht!

Z
zwockel

22.07.2006 um 18:56 Uhr

Hallo Kölner, unser BRV ist natürlich von den Kollegen gewählter BR. Er möchte mit diesem "Titel" glänzen und ist für die Kollegen nicht ansprechbar, weil er alles abwiegelt. Bestehende Probleme werden an mich und den dritten BR herangetragen. Wir haben uns auch die notwendige Literatur besorgt und werden eine Sprechstunde einrichten. Außerden haben wir uns für verschiedene Seminare angemeldet. Die Gespräche mit dem AG bezüglich BR-Zimmer und Ausstattung führt ebenfalls mein Kollege und nicht der BRV. Dieses zur "BR - Arbeit", vielleicht verstehst Du jetzt meine Anfangsfrage und hast noch einen Tipp für mich zur Abwahl unseres BRV....?

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Lotte

22.07.2006 um 21:12 Uhr

@Zwockel mir ist noch nicht so klar, worum es Euch eigentlich geht. Ihr seid also drei BR Ein BRV, der sich als Faultier geoutet hat, ein Stellvertreter, der ganz fleißig ist und ein fleißiger Schriftführer und nun wollt Ihr, dass der BRV nicht mehr faul mit seinem Titel glänzt, sondern der Glanz an den Stellvertreter oder an den Schriftführer übergeht und Ihr dann einen glanzlosen, faulen Schriftführer oder Stellvertreter habt? ;-)

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Fayence

22.07.2006 um 21:40 Uhr

Zwockel, ganz einfach, für die nächste Sitzung folgende Tagesordnungspunkte benennen:

TOP 1: Abwahl BRV TOP 2: Wahl BRV TOP 3: Abwahl stellvertr. BRV (falls sich dieser als BRV zur Verfügung stellen will) TOP 4: Wahl stellvertr. BRV

Fertig! Aber diesmal eine ordentliche Wahl durchführen...

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Mona-Lisa

22.07.2006 um 21:44 Uhr

@Zwockel, Die Bedenken von "Kölner" haben schon was für sich......

Aber deine Ausführungen sprechen eine klare Sprache und werden wohl ihre Berechtigung haben. Ich geh mal davon aus, dass er auch ein Seminar (BetrVG!) beantragt hat. Wartet doch mal diese Schulung ab, vielleicht besinnt er sich eines besseren, und wird noch ein ganz passabler BRV. Nach der Schulung (wenn sie nicht in allzuweiter Ferne liegt) könnt ihr immer noch entsprechend reagieren. Was sagt denn euer BRV zu der Kritik? Ist ihm das vollkommen egal? Wenn er sich NACH einem BetrVG-Seminar nicht anders verhält, ist er meiner Meinung nach wirklich fehl am Platz!

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zwockel

23.07.2006 um 00:40 Uhr

Hallo Lotte, Du siehst es richtig. Von uns drei BR machen zwei die Arbeit und einer glänzt mit seinem "Titel". Er möchte nur die angenehmen Dinge machen und sich hinter dem Kündigungsschutz verstecken. Der AG hätte bereits mehrmals berechtigterweise eine Kündigung aussprechen können (mehrere Ermahnungen, letzte mit Androhung einer Kündigung). Er verletzt häufig seine Arbeitspflichten (Zuspätkommen mit deutlichem Restalkohol, Vorzeitiges Verlassen seines Arbeitsplatzes) , zeigt aber in bestimmten Arbeitsspitzen dem AG seine Bereitschaft, viel länger zu arbeiten, als es das Arbeitsschutzgesetz zulässt (z. B. 24 Stunden ununterbrochen). Jeder (AG, AN +BR) weiß, daß gegen die Arbeitszeitordnung usw. verstoßen wird, aber wir arbeiten seit längerem an einer Lösung. Diese wird sich aber erst in einem viertel Jahr umsetzen lassen (Einarbeitung neu eingestellter Kollegen).

Das Gewerbeaufsichtsamt weiß von diesen unregelmäßigen Arbeitsspitzen in der Schiffsabfertigung und hat mit erhobenem Zeigefinger dem AG eine lächerliche Geldstrafe auferlegt.

Soweit der Versuch, die Situation um unseren BRV zu beschreiben.

Sicherlich wirst Du Dir die Haare raufen und sagen : Wo bleibt der BR ????

Wir versuchen eine Lösung zu finden, aber das geht am besten mit einem BRV, der auch glaubwürdig ist.

Deshalb meine oben gestellte Frage nach der Abwahlmöglichkeit des BRV.

Die Seminare zur BR - Arbeit werden nicht vom BRV besucht, weil er sich für informiert hält und er die Konfrontation mit dem AG scheut ( beide sind Klassenkameraden in der Realschule gewesen).

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Mona-Lisa

23.07.2006 um 01:12 Uhr

Zwockel, jetzt versteh ich dich besser! Habt ihr noch Ersatzmitglieder? Schmeisst den Vogel komplett aus dem BR! Der "Kollege" ist nicht mal als normales BR-Mitglied tauglich.
Ohne ihn seid ihr besser dran!

RI
Ramses II

23.07.2006 um 01:17 Uhr

"Schmeisst den Vogel komplett aus dem BR! "

Mona-Lisa,

wie macht man das?

M
Mona-Lisa

23.07.2006 um 01:41 Uhr

Ramses II, dir entgeht aber auch gar nicht`s ! Immer noch auf Beobachtungsposten?

Komm schon, DU weisst das doch aus dem Stegreif ;-)

RI
Ramses II

23.07.2006 um 01:48 Uhr

Mona-Lisa,

MIR ist keine Möglichkeit bekannt, deswegen frage ich ja DICH!

M
Mona-Lisa

23.07.2006 um 02:12 Uhr

Ramses II, es gäbe schon eine Möglichkeit, (§ 23 BetrVG) weiss aber auch, dass dieser Weg nur bei grober Pflichtverletzung (auch bei einem einzelnen BR-mitglied) funktioniert. Also bleibt nur der Weg, den ich Zwockel schon aufgezeigt habe. Als normales BR-Mitglied weiterhin "nicht`s tun" lassen, ohne "Titel"?

So ein Verhalten dieses BRV kann einen aber auch auf die Palme bringen....

L
Lotte

23.07.2006 um 11:54 Uhr

Hallo Zwockel, bei manchen BR fragt man sich tatsächlich, warum wurden die eigentlich gewählt? Habe gerade nochmal im Fitting den §23 mit Randnummern durchkämmt, aber wenig bis keinen Grund gefunden so jemanden des BR zu verweisen.

Also erstmal Abwahl und dann Beschluss fassen, dass er zu einer Schulung soll. Wenn er sich dauerhaft weigert, an Seminaren teilzunehmen, kann dies ggfls. eine grobe Pflichtverletzung darstellen (kannst Du mal im Fitting §37 RN 137 nachlesen)

Z
zwockel

23.07.2006 um 23:57 Uhr

Hallo Mona-Lisa, Lotte, Ramses II, Kölner, Fayence, RolfH., danke für Eure Beiträge. Ich glaube, der letzte Vorschlag ( von Lotte ) ist der gangbare:, Abwahl der BRV, Neuwahl des BRV und einen Beschluss fassen, dass der alte BRV ein Seminar besuchen soll. Bei Weigerung evtl. Entfernung aus dem BR.

F
Fayence

24.07.2006 um 00:39 Uhr

"einen Beschluss fassen, dass der alte BRV ein Seminar besuchen soll."

Die Beschlussfassung soll vermutlich lauten:

Der BR hat in seiner Sitzung vom 11.11.2006 um 11.11 Uhr beschlossen, dass der alte BRV ein Seminar besuchen soll. Sollte er sich weigern, wird er evtl. aus dem BR entfernt.

Zwockel, prima Idee!

L
Lotte

24.07.2006 um 01:35 Uhr

Zwockel, ich glaube Du hast mein dauerhaft und evtl. wirklich gekonnt überlesen.

Fayence, wäre doch mal ein Beschluss wie er nicht überall und alle Tage vorkommt ;-))

F
Fayence

24.07.2006 um 01:45 Uhr

Lotte,

es gibt noch viel schönere Beschlussfassungen! ;-)

L
Lotte

24.07.2006 um 01:50 Uhr

Fayence,

au ja, schreib mal einen

K
Kölner

24.07.2006 um 10:56 Uhr

@Zwockel, Lotte Das schöne daran ist, dass die Schulungsverpflichtung eines BRM per Beschluss ein wirklich gangbarer Weg wäre... Noch heftiger - wobei auch kritischer zu betrachten - wäre es, wenn man diesen Beschluss in die Sitzungsniederschrift aufnimmt, den Seminaranbieter auch bereits ausgewählt hat, dem AG diesen Beschluss mitteilt und dann...der Kollege kurz vorher absagt. Ich könnte mir vorstellen, dass dann Stimmung in der Bude wäre.

@Fayence Es bräuchte dann auch nicht der 11. im 11. zu sein. Die Besonderheit dieses Datums wird sowieso überschätzt. ;-)

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