Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglied(zeitlich begrenzt) - wo steht etwas dazu?
wenn der oder die freigestellten Betriebsräte in Urlaub gehen und ein anderes Mitglied des Gremiums als Vertretung freigestellt werden soll wo finde ich eine Antwort auf die rechtliche situation. wie sieht die rechtliche Lage in so einem fall aus und wo finde ich den Gestzestext oder/und kommentare
Community-Antworten (13)
20.07.2006 um 00:01 Uhr
@lefty § 38 BetrVG BAG-Urteil vom 09.07.97 bzgl. Ersatzfreistellungen! Vorsicht ist geboten bzgl. der Wahl der Ersatzfreistellung.
20.07.2006 um 10:50 Uhr
Warum gleich eine Ersatzfreistellung nach § 38. Falls alle die nach § 38 freigestellt sind in Urlaub gegangen sind, können die Vertreter die Freistellung nach § 37 in Anspruch nehmen. Sie sind von ihren beruflichen Tätigkeiten zu befreien wenn sie selber die Erforderlichkeit und die Dringlichkeit der BR- Arbeit festgestellt haben. Sie melden sich rechtzeitig bei dem Vorgesetzten ab mit der Mitteilung, dass sie erforderliche BR- Arbeit verrichten werden und teilen dem Vorgesetzten mit, wann sie vorrausichtlich auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren werden.
20.07.2006 um 11:00 Uhr
aber ich glaube lefty dachte nicht an die freistellung nach § 37 BetrVG ....
20.07.2006 um 11:29 Uhr
Hallo lefty, einen pauschalierten Anspruch auf Ersatzfreistellung gibt es nicht. Erst wenn die vermehrte Freistellung der BR-Mitglieder nach 37 nicht ausreicht um den Arbeitsaufwand der BR-Arbeit zu erledigen, kann eine Ersatzfreistellung in Betracht gezogen werden, da dadurch der konkret bestehende Bedarf einleuchtend ist.
20.07.2006 um 11:52 Uhr
Um hier den Hinweis von Fayance aufzunehmen,
In der Kommentierung zum §38 BetrVG findet ihr im Däubler unter den Randnummern 16- 24 die entsprechenden Antworten. Demnach ist Barbaras Hinweis bei Urlaub auf §37 Bbs.2 BetrVG nicht korrekt.
Gerade bei kleineren Betrieben mit ein oder zwei freigestellten BRen ist nach §38 BetrVG, eine Ersatzfreistellung während des Urlaubs, vereinbar. Siehe Kölner
20.07.2006 um 19:00 Uhr
vorsicht an dieser stelle mit hr. däubler! wie mir auch arbeitgebervertreter sagen einer der besten kommentare, aber kommentare verkürzen ein ergebnis. Bitte das Urteil vom BAG vom 09.07.97 komplett lesen. da steht gerade der verweis auf § 37 II BetrVG drin. Der BR muss die Erforderlich KONKRET darlegen.
wörtlich BAG: "Der Anspruch des Betriebsrats folgt nicht aus § 38 Abs. 1 BetrVG ."
und
" Ersatzweise Freistellungen stehen dem Betriebsrat ebenso wie zusätzliche Freistellungen nur unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG zu"
sowie
"Zur Begründung seines Ersatzfreistellungsbedarfs kann sich der Betriebsrat nicht darauf berufen, daß § 38 Abs. 1 BetrVG im Umfang der zeitlichen Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds einen entsprechenden Freistellungsbedarf vermutet"
Das ist alles viel kritischer als Däubler dies darstellt. sorry
20.07.2006 um 21:01 Uhr
paula,
Du tust Hr. Däubler bzw. dessen Kommentierung Unrecht! :-)
Die o.g. BAG Meinung ist in diesem Kommentar z.B. wesentlich deutlicher wiederzufinden als im Fitting.
Der Hinweis auf die Voraussetzungen nach § 37 Abs.2 BetrVG ist in der RN 23 enthalten und wurde von Frank B. sicherlich nur überlesen. Sorry
21.07.2006 um 00:00 Uhr
stimmt der fitting ist hier nicht besser. gut sind da beide nicht. werde morgen mal einen blick in den erfurter und den richardi werfen
21.07.2006 um 00:14 Uhr
Auch Richardi hebt sich da nicht ab! :-))
21.07.2006 um 10:58 Uhr
Der ErfK auch nicht!
@paula Vielleicht ist Thüßing auf Deiner Seite?
21.07.2006 um 15:32 Uhr
@kölner
er muss ja nicht auf meiner seite sein sondern einfach nur das BAG richtig wiedergeben..... aber wenn jeder bei jedem abschreibt :))) habe noch mal einen blick in den henssler geworfen und auch das ist nicht richtig toll
21.07.2006 um 15:38 Uhr
@paula Das stimmt natürlich. Die sind einfach alle doof...
21.07.2006 um 17:38 Uhr
paula,
Du hast vielleicht Probleme! ;-))
Ehrlich gesagt, kann ich die von Dir zitierte BAG Meinung zumindest im Däubler, Fitting und Richardi nachlesen! Nur die selektive Wahrnehmung schlägt schon mal das ein oder andere Schnippchen...
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