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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bürotemperatur 34 Grad - können wir als BR hier irgendwelche Rechte geltend machen?

K
kikke
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben nun mittlerweile in unseren Büros eine Temperatur von 34 Grad. soweit ich weiß sollte diese eigentlich nicht 26 Grad überschreiten. Können wir als BR hier irgendwelche Rechte geltend machen oder muss man sich mit diesen tropischen Graden abfinden?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.07.2006 um 20:14 Uhr

Ein leidiges Thema. Die Arbeitnehmerkammer Bremen (tatsächlich haben die dort so etwas; ich meine irgendwo bei www.auge-bremen.de oder www.arbeitnehmerkammer.de) haben eine recht gute Abhandlung geschrieben.

Der AG hat (auch in der Reihenfolge) Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der AN zu tätigen:

  • technische Schutzmassnahmen
  • organisatorische Schutzmassnahmen
  • personenbezogene Schutzmassnahmen Im Zweifel hat er für Lüftung in der Nacht und geeignete Getränke am Tag zu sorgen.
F
Fayence

19.07.2006 um 20:27 Uhr

Von Interesse könnte auch dieser Aufsatz sein!

http://www.felser.de/felser/download/hitzefrei_fuer_arbeitnehmer.pdf

R
RolfH

20.07.2006 um 10:01 Uhr

Hallo Kikke,nachfolgend einige interessante Infos aus einem Artikel:

Kein "Hitzefrei" für Arbeitnehmer Selbst bei Rekordhitze muss gearbeitet werden

Rekordtemperaturen bis zu 40 Grad Celsius im Schatten, Hitze im Büro, direkte Sonneneinstrahlung - all das sind keine Gründe, die Arbeit niederzulegen. Selbst Forderungen nach Hitzefrei einiger Politiker, erweichen die Herzen der Arbeitgeber nicht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt diese Haltung: Hitze am Arbeitsplatz sei kein Grund, die Arbeit zu verweigern. Doch eine klare Vorschrift zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gebe es nicht.	 

Des einen Freud ist des anderen Leid. Kinder freuen sich in den Sommerferien über super Schwimmbadwetter. Viele Sonnenanbeter freuen sich, wenn der Sommer in Deutschland nicht verregnet ist. Arbeitnehmern kann eine Hitzewelle aber ganz schön zusetzen. Büros und Produktionshallen heizen sich auf und diejenigen, die im Freien, körperlich arbeiten müssen, kommen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Hitzefrei lässt sich nicht einklagen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stellte im August 2003 fest, dass Hitze am Arbeitsplatz kein Grund sei, die Arbeit zu verweigern. "Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden", so ein Gerichtssprecher. Klare Vorschriften zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz fehlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten einen Arbeitsplatz ohne "Gefahr für Leben und Gesundheit" einzurichten. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nähere Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit finden sich dort aber nicht, sie sind im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Die Arbeitsstättenverordnung sieht den Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, für "zuträgliche Raumtemperaturen" und ausreichend Atemluft, durch Lüftungs- und Klimaanlagen zu sorgen. Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen der Verordnung zufolge "im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden". Der Sprecher des Bundesarbeitsgerichtes sieht eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius als angemessen an. Eine angemessene Temperatur kann aber nicht eingeklagt werden, weil es sich nicht um eine Sollvorschrift handelt. Höchstrichterliche Urteile zum Thema Hitze am Arbeitsplatz fehlen bislang. Zugeständnisse der Arbeitgeber

Die Unternehmen in Deutschland sind bei Hitze am Arbeitsplatz durchaus zu Zugeständnissen bereit. Gleitzeitregelungen, Klimaanlagen, gelockerte Kleiderordnung zusätzliche Pausen und kostenlose Getränke sollen die Arbeitszeit erträglich machen. Jeder sollte bei Sommertemperaturen über 30 Grad Celcius mindestens 3 Liter Wasser am Tag trinken. Für "Freiluftarbeiter", im Straßenbau beispielsweise, sollten 5-6 Liter am Tag das Minimum sein. Viele Arbeitgeber versorgen ihre Arbeiter auf den Baustellen mit kostenlosen Getränken, wie die Deutsche Bahn, die ihren Gleisarbeitern kühle Getränke bringt. Eine weitere, kleine Abhilfe kann ein freier Oberkörper oder das Arbeiten im "Badehose" sein. Nur Sicherheitsschuhe und eventuell Helm müssen natürlich sein! Manche Unternehmen bieten zusätzliche Pausen oder gelockerte Gleitzeitregelungen an. So können die Leute bei Hitze früher beginnen und früher gehen, weil die Kernarbeitszeit nach vorne verlagert wird. Opel in Rüsselsheim bietet seinen Mitarbeitern zusätzliche Pausen von zehn Minuten pro Schicht an, wenn die Hitze zu groß ist. Manche Firmen lassen die Mitarbeiter mehr Gleittage oder -stunden nehmen als normalerweise. Manchmal werden auch ganze Büros vom Chef ins Schwimmbad geschickt am Nachmittag, der Eintritt wird spendiert. Das ist aber eher die Ausnahme. Ansonsten lockern die meisten Unternehmen ihre Kleidervorschriften: Zugschaffner der Bahn dürfen auf Krawatte und Jacke verzichten und im kurzärmligen Hemd Fahrkarten kontrollieren. Die meisten Banken in Deutschland haben ohnehin eine Klimaanlage. Trotzdem dürfen bei Hitze viele Mitarbeiter ihre Krawatten lockern und in kurzen Ärmeln hinter den Schaltern sitzen. Experten empfehlen unter anderem folgende Maßnahmen der Unternehmen gegen Hitze am Arbeitsplatz: • das Anbringen von Sonnenblenden (außen, nicht innen!) • die Verlegung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden • das Aufstellen eines Ventilators • das Bereitstellen von isotonischen oder anderen Getränken • die Erlaubnis, "weniger förmliche" Kleidung zu tragen • zusätzlich Erholungspausen • ein angepasstes Essensangebot in der Kantine Wenn trotz der "Bullenhitze" der Arbeitgeber gar nichts unternimmt, steht den Arbeitnehmern ein Beschwerderecht zu. Sie müssen sich beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz beschweren. Dort werden mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen diskutiert und konkrete Vorschläge gemacht. Reagiert der Unternehmer immer noch nicht in Richtung Arbeitsschutz, dann wird auch schon mal mit einem Bußgeld gedroht.

RI
Ramses II

20.07.2006 um 11:50 Uhr

Das Felser-Elaborat wurde vor Jahren schon andernorts heftig diskutiert. Es ist zumindest äußerst irreführend und dient wohl eher als PR-Maschine denn zur Aufklärung von Arbeitnehmern.

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