Erstellt am 19.07.2006 um 16:09 Uhr von Stinker
Ermm...?
Wenn der/die BRV seine(n) Amt aufgibt, dann gibt es eine Neuwahl.
Wenn der/die BRV verhindert ist (Urlaub oder so), dann ist der/die Stellvertreter/in am Ruder.
Erstellt am 19.07.2006 um 17:52 Uhr von Norden
Im Fitting, Randnummer 41 zum § 26 BetrVG steht (falls Du diesen nicht hast): "Scheidet der Vorsitzende aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verläßt, sei es, dass er lediglich sein Amt als Vors.(nicht BR- Mitglied) niederlegt, so wird sein Stellvertreter nicht automatisch BR Vors.. Dieser bleibt vielmehr Stellvertr. Der Vors. ist vom BR neu zu wählen."
Den Fitting Handkommentar würde ich Euch wärmstens empfehlen, da nach meinen persönlichen Erfahrungen in dem Däubler/Kittner/Klebe zu viel gewerkschaftliches Wunschdenken mit einfließt.
Antwort 11 Erstellt am 19.07.2006 - 15:26 Uhr von Wölfchen 37950
Hallo Opwert, da hättest Du in Deinem ersten Beitrag nur etwas warten müssen, die Antwort kam noch. Danke für Deine Frage, jetzt sind wir beide schauer.
Erstellt am 19.07.2006 um 19:53 Uhr von Kölner
@Norden
Beim Däubler fließt gewerkschaftliches Wunschdenken in den Kommentar...?
Ich wäre gespannt auf Deine Ausführungen, so Du sie denn tätigst!
Erstellt am 19.07.2006 um 20:02 Uhr von Fayence
@ Kölner
Der aufmerksame Leser hätte unschwer feststellen können, dass diese Aussage nicht von Norden getätigt wurde!
Ist schon so´n Driss, wenn bei Zitaten die " " fehlen! :-)
Erstellt am 19.07.2006 um 20:09 Uhr von Kölner
@Fayence
Stimmt - war so richtig doof!
Ich wollte halt meine Verwunderung ob der Äusserung, kundtun.
Also hiermit setze ich " " und damit es besser hält noch einmal " " vor dem ersten "B und hinter dem ?".