Erstellt am 19.07.2006 um 14:34 Uhr von Rollie
Ich denke mal, zuerst sollte geklärt werden, ob das BR-Mitglied wirklich so unabkömmlich verhindert ist, das eine Teilnahme unmöglich ist.
Ansonsten ein Blick in §29 (2) werfen.
Erstellt am 19.07.2006 um 15:50 Uhr von zappa
Hallo,
das Thema Unabkömmelichkeit ist geklärt.
BR-Mitglied ist nicht ersetzbar bei dieser betrieblichen Angelegenheit, weil Kunde im Haus Prozessserie fährt und BR-Mitglied als Projektleiter dabei sein muß.
Bitte nicht mit dem Spruch kommen, den mein BRV ständig bringt: Der AG hat für BR-Mitglied Ersatz zu stellen. Leider ist diese Position im Betrieb nicht ohne weiters zu ersetzen und einen Termin mit dem Kunden zu verlegen ist nicht machbar.
In §29(2) steht, dass für ein verhindertes Mitglied das Ersatzmitglied zu laden ist.
Aber wie verhält es sich mit F.K.H.E., §33 Rn.23, 20.Auflage, in der steht: Ist ein geladenes BR-Mitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden.
Danke
Erstellt am 19.07.2006 um 16:14 Uhr von Stinker
In diesem Falle würde ich ein Ersatzmitglied einladen. Das reguläre Mitglied ist objektiv "verhindert".
Erstellt am 19.07.2006 um 16:17 Uhr von Rollie
Oder ggf. die Sitzung verschieben.
Erstellt am 19.07.2006 um 17:08 Uhr von betriebsratten
@alle: Welche Gründe gibt es denn für die Unabkömmlichkeit? Beispiele?? Auch bei uns immer wieder ein heisses Thema.
Erstellt am 19.07.2006 um 17:20 Uhr von zappa
HAllo,
die Unabkömmlichkeit als Prójektleiter ist für mich geklärt, da es für ihn keinen Ersatz gibt. Die Prozesserie kann auch nicht verschoben werden, weil wir sonst keine Teile liefern dürfen und können.
Wir sind Autoteilezulieferer und ich denke ihr wisst, wie es bei ISO-TS16949
abgeht.
Aber wie verhält es sich mit F.K.H.E., §33 Rn.23, 20.Auflage, in der steht: Ist ein geladenes BR-Mitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden.
Danke