Ersatzmitglied laden wegen betrieblicher Unabkömmlichkeit?
Hallo,
darf ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das BR-Mitglied sich wegen betrieblicher Unabkömmlichkeit im Betrieb befindet. Ich kenne die Erläuterung im F.K.H.E., §33 Rn.230 20.Auflage. Komme aber nicht ganz damit zurecht. Mein BRV will unbedingt ein Ersatzmitglied geladen haben
Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
Gruß Zappa
Community-Antworten (6)
19.07.2006 um 16:34 Uhr
Ich denke mal, zuerst sollte geklärt werden, ob das BR-Mitglied wirklich so unabkömmlich verhindert ist, das eine Teilnahme unmöglich ist.
Ansonsten ein Blick in §29 (2) werfen.
19.07.2006 um 17:50 Uhr
Hallo,
das Thema Unabkömmelichkeit ist geklärt. BR-Mitglied ist nicht ersetzbar bei dieser betrieblichen Angelegenheit, weil Kunde im Haus Prozessserie fährt und BR-Mitglied als Projektleiter dabei sein muß. Bitte nicht mit dem Spruch kommen, den mein BRV ständig bringt: Der AG hat für BR-Mitglied Ersatz zu stellen. Leider ist diese Position im Betrieb nicht ohne weiters zu ersetzen und einen Termin mit dem Kunden zu verlegen ist nicht machbar.
In §29(2) steht, dass für ein verhindertes Mitglied das Ersatzmitglied zu laden ist.
Aber wie verhält es sich mit F.K.H.E., §33 Rn.23, 20.Auflage, in der steht: Ist ein geladenes BR-Mitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden.
Danke
19.07.2006 um 18:14 Uhr
In diesem Falle würde ich ein Ersatzmitglied einladen. Das reguläre Mitglied ist objektiv "verhindert".
19.07.2006 um 18:17 Uhr
Oder ggf. die Sitzung verschieben.
19.07.2006 um 19:08 Uhr
@alle: Welche Gründe gibt es denn für die Unabkömmlichkeit? Beispiele?? Auch bei uns immer wieder ein heisses Thema.
19.07.2006 um 19:20 Uhr
HAllo,
die Unabkömmlichkeit als Prójektleiter ist für mich geklärt, da es für ihn keinen Ersatz gibt. Die Prozesserie kann auch nicht verschoben werden, weil wir sonst keine Teile liefern dürfen und können. Wir sind Autoteilezulieferer und ich denke ihr wisst, wie es bei ISO-TS16949 abgeht.
Aber wie verhält es sich mit F.K.H.E., §33 Rn.23, 20.Auflage, in der steht: Ist ein geladenes BR-Mitglied im Betrieb anwesend, erscheint aber nicht zur Sitzung, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden.
Danke
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