Hallo,

darf ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das BR-Mitglied sich wegen betrieblicher Unabkömmlichkeit im Betrieb befindet.
Ich kenne die Erläuterung im F.K.H.E., §33 Rn.230 20.Auflage.
Komme aber nicht ganz damit zurecht. Mein BRV will unbedingt ein Ersatzmitglied geladen haben

Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.

Gruß
Zappa