BRV will Vorsitz aufgeben - wie kann diese Situation gelöst werden?
Bei uns will der Betriebsratvorsitzenter aufhören , wie kann diese Situation gelöst werden
Community-Antworten (12)
19.07.2006 um 15:19 Uhr
Als Vorsitzender oder als Betriebsrat.
Wenn als Vorsitzender, dann wählt nach seinem Rücktritt einen Neuen.
Wenn als Betriebsrat, dann rückt ein Ersatzmitglied nach und es wird ein neuer Vorsitzender gewählt.
19.07.2006 um 15:20 Uhr
Hallo Opwert,
ganz einfach ===> einen Neuen wählen !
19.07.2006 um 15:21 Uhr
Kann ich als Betriebsratsvorsitzender überhaupt zurücktreten und BR-Mitglied bleiben?
19.07.2006 um 15:22 Uhr
Ich kann als BRV mein Amt niederlegen, und bin trotzdem BRM
19.07.2006 um 15:44 Uhr
Steht das irgendwo im Gesetz - wenn ja, wo?
Muss ich das schriftlich begründen?
Was passiert, wenn kein anderer nachrücken will?
Rückt nach dem Rücktritt erst einmal der Stellvertreter als BR-Vorsitzender nach, um die Geschäfte zu führen?
19.07.2006 um 15:48 Uhr
Lieber Norden,
wenn man die Beiträge hier liest, kommt man öfters zu dem Schluss, dass viele Kollegen gar kein BetrVg haben, bzw. wenn doch, dass sie sich nicht die Mühe machen bei Unklarheiten dort nachzulesen. Steht alles drin.
19.07.2006 um 15:57 Uhr
Liemer Nemet! Ich habe vor meinem Beitrag unter http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html ins BetrVG geschaut. Aber leider nichts über die Niederlegung des Amtes des BRV gefunden, noch eine Nachfolger-Regelung zwecks Geschäftsführung. Sorry, deshalb fragte ich nach.
19.07.2006 um 16:30 Uhr
Norden, es bringt wenig, einfach nur mal einen Blick in's BetrVG zu machen. Die wichtigen Inhalte finden sich i.d.R. erst in den Kommentierungen dazu.
Es bringt wenig Sinn, BR-Arbeit alleine aus dem Gesetzestext heraus zu machen.
19.07.2006 um 16:33 Uhr
@ Rollie: Ich sitze gerade am heimischen PC und habe keine Kommentierung zur Hand. Wenn jemand mir trotzdem die Fundstellen nennen könnte, dann schaue ich morgen bei der Arbeit nach.
19.07.2006 um 16:37 Uhr
Schau mal in den § 26
19.07.2006 um 17:26 Uhr
Im Fitting, Randnummer 41 zum § 26 BetrVG steht (falls Du diesen nicht hast): "Scheidet der Vorsitzende aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verläßt, sei es, dass er lediglich sein Amt als Vors.(nicht BR- Mitglied) niederlegt, so wird sein Stellvertreter nicht automatisch BR Vors.. Dieser bleibt vielmehr Stellvertr. Der Vors. ist vom BR neu zu wählen." Den Fitting Handkommentar würde ich Euch wärmstens empfehlen, da nach meinen persönlichen Erfahrungen in dem Däubler/Kittner/Klebe zu viel gewerkschaftliches Wunschdenken mit einfließt.
19.07.2006 um 19:50 Uhr
Danke Rollie, danke Wölfchen! So habt Ihr mir geholfen. Wir haben beide Werke, ich schaue morgen mal rein - versprochen...
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