Erstellt am 19.07.2006 um 13:19 Uhr von Rollie
Als Vorsitzender oder als Betriebsrat.
Wenn als Vorsitzender, dann wählt nach seinem Rücktritt einen Neuen.
Wenn als Betriebsrat, dann rückt ein Ersatzmitglied nach und es wird ein neuer Vorsitzender gewählt.
Erstellt am 19.07.2006 um 13:20 Uhr von RolfH
Hallo Opwert,
ganz einfach ===> einen Neuen wählen !
Erstellt am 19.07.2006 um 13:21 Uhr von Norden
Kann ich als Betriebsratsvorsitzender überhaupt zurücktreten und BR-Mitglied bleiben?
Erstellt am 19.07.2006 um 13:22 Uhr von RolfH
Ich kann als BRV mein Amt niederlegen, und bin trotzdem BRM
Erstellt am 19.07.2006 um 13:44 Uhr von Norden
Steht das irgendwo im Gesetz - wenn ja, wo?
Muss ich das schriftlich begründen?
Was passiert, wenn kein anderer nachrücken will?
Rückt nach dem Rücktritt erst einmal der Stellvertreter als BR-Vorsitzender nach, um die Geschäfte zu führen?
Erstellt am 19.07.2006 um 13:48 Uhr von Nemet
Lieber Norden,
wenn man die Beiträge hier liest, kommt man öfters zu dem Schluss, dass viele Kollegen gar kein BetrVg haben, bzw. wenn doch, dass sie sich nicht die Mühe machen bei Unklarheiten dort nachzulesen. Steht alles drin.
Erstellt am 19.07.2006 um 13:57 Uhr von Norden
Liemer Nemet! Ich habe vor meinem Beitrag unter http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html ins BetrVG geschaut. Aber leider nichts über die Niederlegung des Amtes des BRV gefunden, noch eine Nachfolger-Regelung zwecks Geschäftsführung. Sorry, deshalb fragte ich nach.
Erstellt am 19.07.2006 um 14:30 Uhr von Rollie
Norden, es bringt wenig, einfach nur mal einen Blick in's BetrVG zu machen. Die wichtigen Inhalte finden sich i.d.R. erst in den Kommentierungen dazu.
Es bringt wenig Sinn, BR-Arbeit alleine aus dem Gesetzestext heraus zu machen.
Erstellt am 19.07.2006 um 14:33 Uhr von Norden
@ Rollie: Ich sitze gerade am heimischen PC und habe keine Kommentierung zur Hand. Wenn jemand mir trotzdem die Fundstellen nennen könnte, dann schaue ich morgen bei der Arbeit nach.
Erstellt am 19.07.2006 um 14:37 Uhr von Rollie
Erstellt am 19.07.2006 um 15:26 Uhr von Wölfchen
Im Fitting, Randnummer 41 zum § 26 BetrVG steht (falls Du diesen nicht hast): "Scheidet der Vorsitzende aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verläßt, sei es, dass er lediglich sein Amt als Vors.(nicht BR- Mitglied) niederlegt, so wird sein Stellvertreter nicht automatisch BR Vors.. Dieser bleibt vielmehr Stellvertr. Der Vors. ist vom BR neu zu wählen."
Den Fitting Handkommentar würde ich Euch wärmstens empfehlen, da nach meinen persönlichen Erfahrungen in dem Däubler/Kittner/Klebe zu viel gewerkschaftliches Wunschdenken mit einfließt.
Erstellt am 19.07.2006 um 17:50 Uhr von Norden
Danke Rollie, danke Wölfchen! So habt Ihr mir geholfen. Wir haben beide Werke, ich schaue morgen mal rein - versprochen...