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BRV will Vorsitz aufgeben - wie kann diese Situation gelöst werden?

O
Opwert
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns will der Betriebsratvorsitzenter aufhören , wie kann diese Situation gelöst werden

2.620012

Community-Antworten (12)

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Rollie

19.07.2006 um 15:19 Uhr

Als Vorsitzender oder als Betriebsrat.

Wenn als Vorsitzender, dann wählt nach seinem Rücktritt einen Neuen.

Wenn als Betriebsrat, dann rückt ein Ersatzmitglied nach und es wird ein neuer Vorsitzender gewählt.

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RolfH

19.07.2006 um 15:20 Uhr

Hallo Opwert,

ganz einfach ===> einen Neuen wählen !

N
Norden

19.07.2006 um 15:21 Uhr

Kann ich als Betriebsratsvorsitzender überhaupt zurücktreten und BR-Mitglied bleiben?

R
RolfH

19.07.2006 um 15:22 Uhr

Ich kann als BRV mein Amt niederlegen, und bin trotzdem BRM

N
Norden

19.07.2006 um 15:44 Uhr

Steht das irgendwo im Gesetz - wenn ja, wo?

Muss ich das schriftlich begründen?

Was passiert, wenn kein anderer nachrücken will?

Rückt nach dem Rücktritt erst einmal der Stellvertreter als BR-Vorsitzender nach, um die Geschäfte zu führen?

N
Nemet

19.07.2006 um 15:48 Uhr

Lieber Norden,

wenn man die Beiträge hier liest, kommt man öfters zu dem Schluss, dass viele Kollegen gar kein BetrVg haben, bzw. wenn doch, dass sie sich nicht die Mühe machen bei Unklarheiten dort nachzulesen. Steht alles drin.

N
Norden

19.07.2006 um 15:57 Uhr

Liemer Nemet! Ich habe vor meinem Beitrag unter http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html ins BetrVG geschaut. Aber leider nichts über die Niederlegung des Amtes des BRV gefunden, noch eine Nachfolger-Regelung zwecks Geschäftsführung. Sorry, deshalb fragte ich nach.

R
Rollie

19.07.2006 um 16:30 Uhr

Norden, es bringt wenig, einfach nur mal einen Blick in's BetrVG zu machen. Die wichtigen Inhalte finden sich i.d.R. erst in den Kommentierungen dazu.

Es bringt wenig Sinn, BR-Arbeit alleine aus dem Gesetzestext heraus zu machen.

N
Norden

19.07.2006 um 16:33 Uhr

@ Rollie: Ich sitze gerade am heimischen PC und habe keine Kommentierung zur Hand. Wenn jemand mir trotzdem die Fundstellen nennen könnte, dann schaue ich morgen bei der Arbeit nach.

R
Rollie

19.07.2006 um 16:37 Uhr

Schau mal in den § 26

W
wölfchen

19.07.2006 um 17:26 Uhr

Im Fitting, Randnummer 41 zum § 26 BetrVG steht (falls Du diesen nicht hast): "Scheidet der Vorsitzende aus diesem Amt aus, sei es, dass er den BR ganz verläßt, sei es, dass er lediglich sein Amt als Vors.(nicht BR- Mitglied) niederlegt, so wird sein Stellvertreter nicht automatisch BR Vors.. Dieser bleibt vielmehr Stellvertr. Der Vors. ist vom BR neu zu wählen." Den Fitting Handkommentar würde ich Euch wärmstens empfehlen, da nach meinen persönlichen Erfahrungen in dem Däubler/Kittner/Klebe zu viel gewerkschaftliches Wunschdenken mit einfließt.

N
Norden

19.07.2006 um 19:50 Uhr

Danke Rollie, danke Wölfchen! So habt Ihr mir geholfen. Wir haben beide Werke, ich schaue morgen mal rein - versprochen...

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