Beschlußfähigkeit des BR - wieviele Mitglieder müssen mind. bei einer Sitzung anwesend sein, um einen unanfechtbaren Beschluß fassen zu können?
Unser BR besteht aus 7 ordentlichen Mitgliedern. Wir haben zwei Nachrücker. Wieviele Mitglieder müssen mind. bei einer Sitzung anwesend sein, um einen unanfechtbaren Beschluß fassen zu können? Problem durch evtl. längerfristiger Dezimierung des BR durch Krankheit. Welche Gesetzesgrundlagen liegen vor?
Community-Antworten (2)
19.07.2006 um 15:11 Uhr
Hallo Ernst,
siehe BetrVG § 33 Abs. 2
"Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig."
Am besten noch die Kommentierung im BetrVG Däubler/Kittner/Klebe 10.Auflage lesen.
19.07.2006 um 15:13 Uhr
Ein siebenköpfiger BR kann nicht "dezimiert" werden!
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