W.A.F. LogoSeminare

Urlaub für das ganze Jahr komplett festlegen - kann die GF das verlangen?

N
nifearg
Jan 2018 bearbeitet

kann die GF verlangen das der gesamte Urlaub fest verplant und angegeben werden muss? Unser Rechtsanwalt sagt nein, eine Woche ( 7 Tage ) müssen zur freien Verfügung offen bleiben. Jetzt will die GF den entsprechenden Paragrafen oder ein Gerichtsurteil dazu. Gibt es das, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

3.39107

Community-Antworten (7)

P
paula

19.07.2006 um 12:48 Uhr

mal naiv gefragt:

kann euch das nicht euer Rechtsanwalt sagen? der muss doch wissen wie er auf eine solche aussage kommt....

R
RolfH

19.07.2006 um 13:16 Uhr

Hallo nifearg - Gräfin ( nettes Wortspiel)

les mal das Bundesurlaubsgesetz - also ich find da nichts von wegen 7 Tagen müssen offen bleiben.

Paula hat recht: lass das doch den Anwalt begründen, wenn er schon die Aussage macht.

RI
Ramses II

19.07.2006 um 13:20 Uhr

"es gibt Rechtsprechung dazu, dass ein Arbeitgeber nicht den gesamten Urlaubsanspruch seiner Arbeitnehmer im Rahmen von z.B. Betriebsferien 'verbraten' darf."

Gibt es die? ? ?

A
Angi1

19.07.2006 um 14:15 Uhr

Hallo nifearg,

schau dir mal die Kommentierung im Fitting zu § 87 Abs. 5 an.

MfG Angi1

D
DocPille

19.07.2006 um 14:21 Uhr

Urlaub kann auch im Tarifvertrag geregelt sein,bei uns sind dem AN 3Tage individuell zu gewähren.

F
Fayence

19.07.2006 um 14:22 Uhr

Ramses II, aber selbstverständlich!

Ergibt sich schon allein aus dem Spagat -dringende betriebliche Bedürfnisse und Berücksichtigung der AN-Wünsche-!

Das BAG hat in diesem Zusammenhang z.B. 3/5 des Jahresurlaubs für Betriebsferien als zulässig erachtet; wohlgemerkt nicht 5/5...

RI
Ramses II

19.07.2006 um 14:48 Uhr

Fayence,

das war doch dieses Urteil im Bereich einer Automobilmanufaktur?

Dort ging es doch darum, ob die Festlegung von 3/5 des Jahresurlaubs durch Betriebsferien in einem Automobilbetrieb zulässig wäre. Und das hat das BAG bejaht. Das BAG hat nicht darüber entschieden, ob 4/5 oder 5/5 nicht auch zulässig gewesen wären (wobei der Urteilstenor vermuten lässt dass das BAG dort eine Grenze nach oben gesehen hätte) und hat auch nicht darüber entschieden, ob dieses Urteil auch in anderen Unternehmen so gefällt worden wäre.

Denk doch bitte mal an unsere bedauernswerten Lehrer bei denen der gesamte Urlaub (und dort geht es nicht nur um 4 oder 6 Wochen!) durch "Werksferien" verplant wird.

Ihre Antwort