Erstellt am 19.07.2006 um 10:48 Uhr von paula
mal naiv gefragt:
kann euch das nicht euer Rechtsanwalt sagen? der muss doch wissen wie er auf eine solche aussage kommt....
Erstellt am 19.07.2006 um 11:16 Uhr von RolfH
Hallo nifearg - Gräfin ( nettes Wortspiel)
les mal das Bundesurlaubsgesetz - also ich find da nichts von wegen 7 Tagen müssen offen bleiben.
Paula hat recht: lass das doch den Anwalt begründen, wenn er schon die Aussage macht.
Erstellt am 19.07.2006 um 11:20 Uhr von Ramses II
"es gibt Rechtsprechung dazu, dass ein Arbeitgeber nicht den gesamten Urlaubsanspruch seiner Arbeitnehmer im Rahmen von z.B. Betriebsferien 'verbraten' darf."
Gibt es die? ? ?
Erstellt am 19.07.2006 um 12:15 Uhr von Angi1
Hallo nifearg,
schau dir mal die Kommentierung im Fitting zu § 87 Abs. 5 an.
MfG
Angi1
Erstellt am 19.07.2006 um 12:21 Uhr von DocPille
Urlaub kann auch im Tarifvertrag geregelt sein,bei uns sind dem AN 3Tage individuell zu gewähren.
Erstellt am 19.07.2006 um 12:22 Uhr von Fayence
Ramses II,
aber selbstverständlich!
Ergibt sich schon allein aus dem Spagat -dringende betriebliche Bedürfnisse und Berücksichtigung der AN-Wünsche-!
Das BAG hat in diesem Zusammenhang z.B. 3/5 des Jahresurlaubs für Betriebsferien als zulässig erachtet; wohlgemerkt nicht 5/5...
Erstellt am 19.07.2006 um 12:48 Uhr von Ramses II
Fayence,
das war doch dieses Urteil im Bereich einer Automobilmanufaktur?
Dort ging es doch darum, ob die Festlegung von 3/5 des Jahresurlaubs durch Betriebsferien in einem Automobilbetrieb zulässig wäre. Und das hat das BAG bejaht. Das BAG hat nicht darüber entschieden, ob 4/5 oder 5/5 nicht auch zulässig gewesen wären (wobei der Urteilstenor vermuten lässt dass das BAG dort eine Grenze nach oben gesehen hätte) und hat auch nicht darüber entschieden, ob dieses Urteil auch in anderen Unternehmen so gefällt worden wäre.
Denk doch bitte mal an unsere bedauernswerten Lehrer bei denen der gesamte Urlaub (und dort geht es nicht nur um 4 oder 6 Wochen!) durch "Werksferien" verplant wird.