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Amtszeit des GBR?

G
Günnicolina
Jan 2018 bearbeitet

Es geht hier nochmals um das Thema "Amtszeit des GBR"; Beitrag vom 18.07.06 - Günnicolina. Wenn die Zusammenlegung organisatorisch von der Geschäftsleitung auf den 1.12.06 festgelegt wurde, dann endet ja auch die Amtszeit der einverleibten Betriebsräte bzw. auch des GBR. Der größte Betriebsteil übernimmt die Verantwortung für die beiden anderen Betriebsteile, die bisher selbstständige BR hatten. Wenn wir den Wahltermin, wegen des Umzugs auf den 12.12.06 festlegen, haben wir dann eine betriebsratslose Zeit?

2.99001

Community-Antworten (1)

P
paula

19.07.2006 um 12:46 Uhr

ich hätte es schöner gefunden, wenn du den alten thread genutzt hättest! ich habe eben dort geschrieben:

"meinst du mit übergangsmandat § 21a Abs. 2 BetrVG? trifft der wirklich euren sachverhalt? entseht bei dem zusammenfassen wirklich ein betrieb oder nimmt ein betrieb die mitarbeiter des alten betriebes auf, so dass dieser BR weiterhin im amt bleibt."

hast du dazu eine antwort?

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