Erstellt am 08.08.2018 um 10:50 Uhr von BRHamburg
Gegen welche Pflicht aus dem BetrVG verstößt der Kollege den? Ihr könnt mit dem Kollegen reden und ihn aufkläen. Mehr aber ist nicht möglich.
Erstellt am 08.08.2018 um 11:10 Uhr von alterMann
Oh, da ist natürlich noch eine Menge möglich:
Ihr könntet bei Bedarf sogar einen Mediator bestellen und Euch zwei, drei Tage in Klausur zurück ziehen.
Ihr könntet da mal so richtig Tacheles reden und Euch gegenseitig den Frust vor die Füße schmeißen. Vielleicht schmeißt der "Alte" dann hin, vielleicht anerkennt Ihr aber auch, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten viel für den BR getan hat - nur Eure versteckten Vorwürfe zum Kotzen findet. Könnte alles noch spannend werden.
Erstellt am 08.08.2018 um 11:12 Uhr von Pjöööng
Die Hürden, ein BRM aus dem BR auszuschließen hat der Gesetzgeber so hoch gelegt, dass jeder Depp bequem drunter durch laufen kann.
In 3,5 Jahren sind wieder Wahlen...
Erstellt am 08.08.2018 um 11:28 Uhr von Challenger
Zitat Ophelia : Ich habe ein Mitglied in meinem Betriebsrat, der unsere Arbeit permanent stört. Er verbreitet falsche Informationen unter den Kollegen und sorgt so für ein übles Klima.
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Zitat BRHamburg : Ihr könnt mit dem Kollegen reden und ihn aufkläen. Mehr aber ist nicht möglich.
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Hallo BRHamburg,
da ist schon mehr drinn. Vergleich :
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12
32 aa) Nach § 78 Satz 1 BetrVG dürfen die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das Verbot der Störung und der Behinderung der Betriebsratstätigkeit richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber und die für ihn handelnden Personen, sondern es besteht gegenüber JEDERMANN; es richtet sich also auch gegen außerbetriebliche Personen und Stellen (Fitting 27. Aufl. § 78 Rn. 7; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 19; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 11). Obwohl § 78 Satz 1 BetrVG nur als Verbotsgesetz formuliert ist („dürfen…nicht“), ist die Bestimmung als Anspruchsnorm zu verstehen, auf die im Behinderungsfall durch den unmittelbar behinderten Funktionsträger, aber auch durch seine Institution, Unterlassungsansprüche gestützt werden können (vgl. Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 38 mwN).
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Das BR- Mitglied kann durchaus mit § 78 Satz 1 BetrVG zur Räson gebracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der BR, sondern auch jedes seiner Mitglieder in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren antragsberechtigt ist.
Erstellt am 08.08.2018 um 13:04 Uhr von ganther
Was ist das denn wieder? Wirfst du in deinem eigenen Betrieb auch mit so völlig sinnlosen Beiträgen um dich?
Erstellt am 08.08.2018 um 18:16 Uhr von basilica
Wenn Euer BR-Kollege in der Sitzung wirklich nur Blödsinn redet, kann der BR-Vorsitzende ihm das Wort entziehen (Fitting, § 29 BetrVG Rn 50). Ggf könnt Ihr die Redezeiten auch in Eurer Geschäftsordnung regeln. Ihr müßt auf Ihn in Euren eigenen Redebeiträgen ja nicht unbedingt ausführlichst eingehen, könnt den Unsinn einfach ignorieren. Auch wenn's manchmal schwer fallen mag.
Was sind es für "falsche Informationen", die Euer Kollege verbreitet?
a) plaudert er BR-Geheimnisse aus?
-> In der Geschäftsordnung oder auch per gesondertem Beschluß könnt Ihr Geheimhaltungsbedürftigkeit für den einen oder anderen Punkt beschließen (Fitting, § 36 BetrVG Rn 6 oder § 30 Rn 21).
-> weist Euer BR-Mitglied auf die Solidaritätspflicht (Fitting § 30 Rn 21a) innerhalb des BR hin
b) Sagt Euer Kollege nur so etwas wie 'wenn ich noch BRV wäre, hättet Ihr schon alle einen Ventilator auf dem Tisch stehen'?
-> großzügig drüber hinweg sehen. Er wird sich schon mit der Zeit abfinden, daß er weniger zu sagen hat. Ggf Infos an Kollegen, was Ihr zum Hitzeproblem unternommen/versucht habt
c) sagt Euer BR-Kollege direkt etwas Falsches und Verleumderisches?
-> Hinweis geben auf §§ 186f StGB "Üble Nachrede und Verleumdung"
d) ist es vielleicht doch eher berechtigte Kritik?
-> die müßt Ihr Euch gefallen lassen
e) stellt er betriebliche oder rechtliche Verhältnisse falsch dar?
-> ....
Erstellt am 08.08.2018 um 18:35 Uhr von Challenger
Zitat ganther :
Was ist das denn wieder? Wirfst du in deinem eigenen Betrieb auch mit so völlig sinnlosen Beiträgen um dich?
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Hallo ganther,
ich gehe davon aus, dass Du meinen Beitrag meinst. Kannst Du das denn auch näher begründen ?
Erstellt am 10.08.2018 um 11:36 Uhr von Challenger
Hallo ganther,
Wo bleibt Deine Antwort ???
Erstellt am 10.08.2018 um 12:00 Uhr von Pjöööng
Ganther denkt sich bei Deinen Beiträgen wahrscheinlich ähnliches wie ich.
Aus dem Beitrag ist nicht erkennbar dass die BRM bei der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben gestört oder behindert werden. Nicht jede empfundene Störung ist auch im rechtlichen Sinne eine Störung.
Erstellt am 10.08.2018 um 12:42 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng :
Aus dem Beitrag ist nicht erkennbar dass die BRM bei der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben gestört oder behindert werden.
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Mein Beitrag vom 8.8. war ja auch nur eine Antwort. Siehe hier die Ausführungen von Ophelia :
Ich habe ein Mitglied in meinem Betriebsrat, der unsere Arbeit permanent stört. Er verbreitet falsche Informationen unter den Kollegen und sorgt so für ein übles Klima. Mein Vorsitzender arbeitet mit ihm in einer Abteilung und hat nur damit zu tun, die Kollegen aufzuklären und die Gemüter zu beschwichtigen. Die eigentliche Betriebsratsarbeit wird erschwert, weil der Kollege unqualifizierte Einwürfe bringt und uns eher beschäftigt als mit uns zusammen arbeitet.
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Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Behauptungen auch belegen lassen.
Erstellt am 10.08.2018 um 12:55 Uhr von Pjöööng
Noch einmal:
Nicht jede empfundene Störung ist auch im rechtlichen Sinne eine Störung.
Erstellt am 10.08.2018 um 17:04 Uhr von ganther
Danke Pjöööng ganz mein Gedanke. Wohl ein unangenehmer Kollege der vielleicht noch eine Rechnung offen hat. Kenne ich aus unserem Laden. BRV abgewählt und der macht danach voll Stimmung gegen AG und BR. Da gab es dann Verfahren über Verfahren und die Gerichte haben uns dann sehr klar gemacht was freie Meinungsäußerung zulässt und das in einem BR sich niemand BR-freundlich verhalten muss. Das ist ein demokratisches Amt und da ist Opposition zulässig und auch ein ganz anderer Tonfall
Erstellt am 12.08.2018 um 13:19 Uhr von Challenger
So so, ganther und Pjöööng. Zwei Realitätsverweigerer mit gemeinsamer Grundüberzeugung