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Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitgliedes

O
Ophelia
Feb 2019 bearbeitet

Einen Gruß in die Runde. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe ein Mitglied in meinem Betriebsrat, der unsere Arbeit permanent stört. Er verbreitet falsche Informationen unter den Kollegen und sorgt so für ein übles Klima. Mein Vorsitzender arbeitet mit ihm in einer Abteilung und hat nur damit zu tun, die Kollegen aufzuklären und die Gemüter zu beschwichtigen. Die eigentliche Betriebsratsarbeit wird erschwert, weil der Kollege unqualifizierte Einwürfe bringt und uns eher beschäftigt als mit uns zusammen arbeitet. Dazu muss ich erwähnen, dass er in der letzten Amtsperiode selbst Vorsitzender war und das Amt mehr schlecht als recht ausgeübt hat. Wir sind alle neu gewählte Mitglieder und wissen nicht, wie wir uns dagegen wehren können. Habt ihr einen Rat?

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Community-Antworten (13)

B
BRHamburg

08.08.2018 um 12:50 Uhr

Gegen welche Pflicht aus dem BetrVG verstößt der Kollege den? Ihr könnt mit dem Kollegen reden und ihn aufkläen. Mehr aber ist nicht möglich.

A
AlterMann

08.08.2018 um 13:10 Uhr

Oh, da ist natürlich noch eine Menge möglich: Ihr könntet bei Bedarf sogar einen Mediator bestellen und Euch zwei, drei Tage in Klausur zurück ziehen. Ihr könntet da mal so richtig Tacheles reden und Euch gegenseitig den Frust vor die Füße schmeißen. Vielleicht schmeißt der "Alte" dann hin, vielleicht anerkennt Ihr aber auch, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten viel für den BR getan hat - nur Eure versteckten Vorwürfe zum Kotzen findet. Könnte alles noch spannend werden.

P
Pjöööng

08.08.2018 um 13:12 Uhr

Die Hürden, ein BRM aus dem BR auszuschließen hat der Gesetzgeber so hoch gelegt, dass jeder Depp bequem drunter durch laufen kann.

In 3,5 Jahren sind wieder Wahlen...

C
Challenger

08.08.2018 um 13:28 Uhr

Zitat Ophelia : Ich habe ein Mitglied in meinem Betriebsrat, der unsere Arbeit permanent stört. Er verbreitet falsche Informationen unter den Kollegen und sorgt so für ein übles Klima.

Zitat BRHamburg : Ihr könnt mit dem Kollegen reden und ihn aufkläen. Mehr aber ist nicht möglich.

Hallo BRHamburg, da ist schon mehr drinn. Vergleich :

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12 32 aa) Nach § 78 Satz 1 BetrVG dürfen die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das Verbot der Störung und der Behinderung der Betriebsratstätigkeit richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber und die für ihn handelnden Personen, sondern es besteht gegenüber JEDERMANN; es richtet sich also auch gegen außerbetriebliche Personen und Stellen (Fitting 27. Aufl. § 78 Rn. 7; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 19; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 11). Obwohl § 78 Satz 1 BetrVG nur als Verbotsgesetz formuliert ist („dürfen…nicht“), ist die Bestimmung als Anspruchsnorm zu verstehen, auf die im Behinderungsfall durch den unmittelbar behinderten Funktionsträger, aber auch durch seine Institution, Unterlassungsansprüche gestützt werden können (vgl. Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 38 mwN).

Das BR- Mitglied kann durchaus mit § 78 Satz 1 BetrVG zur Räson gebracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der BR, sondern auch jedes seiner Mitglieder in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren antragsberechtigt ist.

G
ganther

08.08.2018 um 15:04 Uhr

Was ist das denn wieder? Wirfst du in deinem eigenen Betrieb auch mit so völlig sinnlosen Beiträgen um dich?

B
basilica

08.08.2018 um 20:16 Uhr

Wenn Euer BR-Kollege in der Sitzung wirklich nur Blödsinn redet, kann der BR-Vorsitzende ihm das Wort entziehen (Fitting, § 29 BetrVG Rn 50). Ggf könnt Ihr die Redezeiten auch in Eurer Geschäftsordnung regeln. Ihr müßt auf Ihn in Euren eigenen Redebeiträgen ja nicht unbedingt ausführlichst eingehen, könnt den Unsinn einfach ignorieren. Auch wenn's manchmal schwer fallen mag.

Was sind es für "falsche Informationen", die Euer Kollege verbreitet? a) plaudert er BR-Geheimnisse aus? -> In der Geschäftsordnung oder auch per gesondertem Beschluß könnt Ihr Geheimhaltungsbedürftigkeit für den einen oder anderen Punkt beschließen (Fitting, § 36 BetrVG Rn 6 oder § 30 Rn 21). -> weist Euer BR-Mitglied auf die Solidaritätspflicht (Fitting § 30 Rn 21a) innerhalb des BR hin b) Sagt Euer Kollege nur so etwas wie 'wenn ich noch BRV wäre, hättet Ihr schon alle einen Ventilator auf dem Tisch stehen'? -> großzügig drüber hinweg sehen. Er wird sich schon mit der Zeit abfinden, daß er weniger zu sagen hat. Ggf Infos an Kollegen, was Ihr zum Hitzeproblem unternommen/versucht habt c) sagt Euer BR-Kollege direkt etwas Falsches und Verleumderisches? -> Hinweis geben auf §§ 186f StGB "Üble Nachrede und Verleumdung" d) ist es vielleicht doch eher berechtigte Kritik? -> die müßt Ihr Euch gefallen lassen e) stellt er betriebliche oder rechtliche Verhältnisse falsch dar? -> ....

C
Challenger

08.08.2018 um 20:35 Uhr

Zitat ganther : Was ist das denn wieder? Wirfst du in deinem eigenen Betrieb auch mit so völlig sinnlosen Beiträgen um dich?

Hallo ganther, ich gehe davon aus, dass Du meinen Beitrag meinst. Kannst Du das denn auch näher begründen ?

C
Challenger

10.08.2018 um 13:36 Uhr

Hallo ganther, Wo bleibt Deine Antwort ???

P
Pjöööng

10.08.2018 um 14:00 Uhr

Ganther denkt sich bei Deinen Beiträgen wahrscheinlich ähnliches wie ich.

Aus dem Beitrag ist nicht erkennbar dass die BRM bei der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben gestört oder behindert werden. Nicht jede empfundene Störung ist auch im rechtlichen Sinne eine Störung.

C
Challenger

10.08.2018 um 14:42 Uhr

Zitat Pjöööng : Aus dem Beitrag ist nicht erkennbar dass die BRM bei der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben gestört oder behindert werden.

Mein Beitrag vom 8.8. war ja auch nur eine Antwort. Siehe hier die Ausführungen von Ophelia : Ich habe ein Mitglied in meinem Betriebsrat, der unsere Arbeit permanent stört. Er verbreitet falsche Informationen unter den Kollegen und sorgt so für ein übles Klima. Mein Vorsitzender arbeitet mit ihm in einer Abteilung und hat nur damit zu tun, die Kollegen aufzuklären und die Gemüter zu beschwichtigen. Die eigentliche Betriebsratsarbeit wird erschwert, weil der Kollege unqualifizierte Einwürfe bringt und uns eher beschäftigt als mit uns zusammen arbeitet.

Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Behauptungen auch belegen lassen.

P
Pjöööng

10.08.2018 um 14:55 Uhr

Noch einmal:

Nicht jede empfundene Störung ist auch im rechtlichen Sinne eine Störung.

G
ganther

10.08.2018 um 19:04 Uhr

Danke Pjöööng ganz mein Gedanke. Wohl ein unangenehmer Kollege der vielleicht noch eine Rechnung offen hat. Kenne ich aus unserem Laden. BRV abgewählt und der macht danach voll Stimmung gegen AG und BR. Da gab es dann Verfahren über Verfahren und die Gerichte haben uns dann sehr klar gemacht was freie Meinungsäußerung zulässt und das in einem BR sich niemand BR-freundlich verhalten muss. Das ist ein demokratisches Amt und da ist Opposition zulässig und auch ein ganz anderer Tonfall

C
Challenger

12.08.2018 um 15:19 Uhr

So so, ganther und Pjöööng. Zwei Realitätsverweigerer mit gemeinsamer Grundüberzeugung

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