Erstellt am 18.07.2006 um 23:20 Uhr von Fayence
kleinbetrieb,
es ist doch immer wieder schön so etwas zu lesen oder sich Gedanken darüber zu machen, warum sich AN überhaupt erst zur Wahl stellen!
Wenn der BR nach Einrücken sämtlicher Ersatzmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl fällt, sind Neuwahlen einzuleiten, siehe §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG.
Daraus ergibt sich eigentlich, dass Ihr in dem Moment tätig werden müsst, sobald dieser Umstand eingetroffen ist. Bis zur Neuwahl führt Ihr die Geschäfte weiter.
Erstellt am 19.07.2006 um 01:04 Uhr von Rollie
Bei dieser Mitarbeitereinstellung bin ich mal gespannt, ob ihr, möglicherweise nach der recht kurzen Wahlperiode, genügend Leute für die nächste BR-Wahl zusammen bekommt.
Erstellt am 19.07.2006 um 08:12 Uhr von betriebsratten
Ach...so negativ sehe ichs nicht. Kann auch sein, dass die BR Mitglieder Neuwahlen erzwingen wollten....
Erstellt am 19.07.2006 um 08:24 Uhr von Fayence
betriebsratten,
aus diesem Grund wurde wohl auch jedes Ersatzmitglied genötigt, nicht nachzurücken bzw. das Mandat abzulehnen...
Neuwahlen initiiert man nicht mal einfach so... halte Deine Einstellung für ziemlich fragwürdig!
Erstellt am 19.07.2006 um 10:53 Uhr von Stinker
und wenn sich keine 5 Wahlbewerber finden lassen, dann wird der Betriebsrat halt mit einer Größe von 3 gewählt. Wenn es den die 3 Richtigen sind, umso besser.