Amtsniederlegung eines Betriebsrates. Nachrücker wollen nicht. Was tun?
Hallo, unserer Br besteht aus 5 Betriebsräte, ein Br hat sein Amt niedergelegt von den Nachrückern ist auf einmal keiner mehr bereit sie nehmen das Br-Amt nicht an. Können wir auch mit 4 BR weiter machen oder müssen wir zu Neuwahlen aufrufen,wenn ja in was für einem Zeitraum sollte dieses geschehen.
Community-Antworten (5)
19.07.2006 um 01:20 Uhr
kleinbetrieb,
es ist doch immer wieder schön so etwas zu lesen oder sich Gedanken darüber zu machen, warum sich AN überhaupt erst zur Wahl stellen!
Wenn der BR nach Einrücken sämtlicher Ersatzmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl fällt, sind Neuwahlen einzuleiten, siehe §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG.
Daraus ergibt sich eigentlich, dass Ihr in dem Moment tätig werden müsst, sobald dieser Umstand eingetroffen ist. Bis zur Neuwahl führt Ihr die Geschäfte weiter.
19.07.2006 um 03:04 Uhr
Bei dieser Mitarbeitereinstellung bin ich mal gespannt, ob ihr, möglicherweise nach der recht kurzen Wahlperiode, genügend Leute für die nächste BR-Wahl zusammen bekommt.
19.07.2006 um 10:12 Uhr
Ach...so negativ sehe ichs nicht. Kann auch sein, dass die BR Mitglieder Neuwahlen erzwingen wollten....
19.07.2006 um 10:24 Uhr
betriebsratten,
aus diesem Grund wurde wohl auch jedes Ersatzmitglied genötigt, nicht nachzurücken bzw. das Mandat abzulehnen...
Neuwahlen initiiert man nicht mal einfach so... halte Deine Einstellung für ziemlich fragwürdig!
19.07.2006 um 12:53 Uhr
und wenn sich keine 5 Wahlbewerber finden lassen, dann wird der Betriebsrat halt mit einer Größe von 3 gewählt. Wenn es den die 3 Richtigen sind, umso besser.
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