Wie lange ist der GBR im Amt?
Unsere Hauptverwaltung mit ca. 60 MA wird zum 1.12.2006 an einen neuen Standort verlegt. Wir haben z.Zt. drei selbstständige BR mit insgesamt 19 Betriebsräten und einen GBR. Der BR der HV und der andere kleinere BR gehen in den BR des größten Betriebsteil über. Das Übergangsmandat läuft ja ein halbes Jahr, bis zu diesem Zeitpunkt muss ein neuer BR gewählt werden. Meine Frage: Wie lange bleibt der GBR bestehen? Übernimmt der BR des größten Betriebsteils nun mehr für alle Bereiche die Betriebsratsarbeit? Muss zum 1.12.06 der neue BR schon gewählt werden oder reicht es aus, wenn Anfang März 2007 neu gewählt wird?
Community-Antworten (2)
19.07.2006 um 01:47 Uhr
Günnicolina,
ohne jetzt in einen Kommentar geschaut zu haben habe ich meine Zweifel bezüglich eines Übergangsmandats. Das müsste erst noch geprüft werden.
Da es auch im Falle eines Übergangsmandates nur noch ein einziges BR-Gremium gibt, hat der GBR keine Existenzgrundlage mehr und er hört auf zu existieren.
Falls neu gewählt werden muss, dann muss die Wahl unverzüglich eingeleitet werden. Was sollte es bringen bis März 2007 zu warten?
19.07.2006 um 12:11 Uhr
meinst du mit übergangsmandat § 21a Abs. 2 BetrVG? trifft der wirklich euren sachverhalt? entseht bei dem zusammenfassen wirklich ein betrieb oder nimmt ein betrieb die mitarbeiter des alten betriebes auf, so dass dieser BR weiterhin im amt bleibt.
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