Hallo Zusammen,

bei uns im Unternehmen mit derzeit 40 Wahlberechtigte, gibt es 2 Mitarbeiterinnen die hier als "Freiberufler" seit 12 bzw 18 Monate Vollzeit arbeiten.

Dürfen diese folgendes:

a) An der 1. Wahlversammlung sich beteiligen
b) an der 2. Wahlversammlung sich beteiligen
c) Sich zum Betriebsrat aufstellen bzw. wählen lassen?

Ich gehe davon aus, dass die Antwort nein ist, würde mich aber freuen über entspr. Kommentare.