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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freiberuflich - Wahlberechtigt oder nicht?

I
IhrNickName
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns im Unternehmen mit derzeit 40 Wahlberechtigte, gibt es 2 Mitarbeiterinnen die hier als "Freiberufler" seit 12 bzw 18 Monate Vollzeit arbeiten.

Dürfen diese folgendes:

a) An der 1. Wahlversammlung sich beteiligen b) an der 2. Wahlversammlung sich beteiligen c) Sich zum Betriebsrat aufstellen bzw. wählen lassen?

Ich gehe davon aus, dass die Antwort nein ist, würde mich aber freuen über entspr. Kommentare.

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

19.07.2006 um 01:26 Uhr

Hallo IhrNickName (sehr einfallsreicher Nick :-),

der Wahlvorstand hat bei seiner Entscheidung über die Wahlberechtigung zu prüfen, in welcher Art und Weise freie MA in den Betrieb eingegliedert sind. Entscheidend ist z.B. der Weisungsgrad des AG oder die tatsächliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses.

Demnach kann auch ein freier Mitarbeiter den AN-Eigenschaften gem. § 5 BetrVG entsprechen. Weiter hilft Dir z.B. der Fitting Kommentar, 22. Aufl. ab RN 15.

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