Sind studentische Hilfskräfte wahlberechtigt ??
Wir haben eine Reihe studentischer Hilfskräfte, die stundenweise (quasi freiberuflich, also gegen Rechnung) Aushilfsarbeiten durchführen.
Dürfen die an Betriebsratswahlen teilnehmen?
Community-Antworten (1)
30.11.2005 um 07:44 Uhr
Hallo Jörgli! Bevor ich dir zu Deiner Frage ertwas sage, stelle iche ine Gegegnfrage: Lohnt es sich, um die Köpfe zu streiten? Ändert sich bei Zählung dieser Kräfte die Größe oder erreicht ihr eine Freistellungsgrenze? Wenn nein, lass es sein, darüber nachzudenken. Wenn ja, wird kompliziert! Grundsätzlich sei eines gesagt: Die Wählerlisten erstellt der Wahlvorstand. Der Arbeitgeber hat daran nur so viel Beteiligung, dass er dem Wahlvorstand alle im Betrieb Beschäftigten mitteilen muss. Und zwar unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung und des Staus. Hier beginnt nun der Streit. Der Arbeitgeber muss - auf Anforderung - auch nicht e i n g e g l i e d e r t e Beschäftigte mitteilen. Nicht aber Menschen, die aufgrund eines Werkvertrages bei Euch beschäftigt sind. Eingliederung bedeutet nach der Rechtsprechung, dass Arbeitsort (Arbeitsplatz) und Arbeitszeit, manchmal auch Arbeitsweise vorgegeben ist. Das ist bei einer Fremdfirma/Freiberuflichen anders. Die erledigen eine vorher konkret fixierte Tätigkeit in einem bestimmten Zeitrahmen für ein festgelegtes Entgelt, unabhängig davon, wieviel Zeit sie tatsächlich für die Erledigung der Aufgabe brauchen.
Machte es Sinn, setzt der Wahlvorstand die studentischen Hilfskräfte auf die Wählerliste und betet, dass nichts geschieht ;-) Schlimmstenfalls geht der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht und ficht die Wahl an. In dem Fall prüft des Gericht, ob es sich bei den Hilfkräften um Scheinselbständige handelt, oder ob sie eine wirklich konkret fixierte Tätigkeit ausüben. Stellt das Gericht das fest, müsste danach neu gewählt werden. Stellt es fest, dass die studentischen Hilfskräfte nur scheinselbständig sind, wirds teuer. Dann gibts ne Meldung an die Krankenkasse und die macht dann eine Betriebsprüfung und will die Sozialangaben für alle studentischen Hilfskräfte haben. Ich habe eine solche Situation mehrfach erlebt. In nur einem Fall hat der Arbeitgeber die Wahl angefochten, den Stein ins Rollen gebracht und ... viel nachbezahlt.
Verwandte Themen
Wahlberechtigung?
ÄlterHallo an alle, ich wünsche erst einmal allen ein gesunden und frohes neues Jahr ich habe ein paar Fragen zur Wahlberechtigung da ja die Wahlen vor der Tür stehen und wir uns mit 3 Personen nicht
Befristung von wiss. und stud. Hilfskräften in privatem Unternehmen
ÄlterHallo, ich habe eine sehr trockene und wahrscheinlich auch schwierige Frage, mit der wir uns aber gerade auseinandersetzen müssen. folgender Fall: Ein Arbeitgeber war bisher An-Institut einer de
Studentische Hilfskraft, bei der das Studium fast zu Ende ist - Muß ihm dann gekündigt werden oder läuft das Arbeitsverhältnis einfach so aus?
ÄlterHallo ich habe mal eine Frage zum Thema studentische Hilfskräfte. Wir haben ein paar studentische Hilfskräfte bei uns. Einer von denen schreibt derzeit seine Diplomarbeit und wird dann mit seine
BR-Wahlberechtigte Personen - Zeitarbeiter, studentische Hilfskräfte?
ÄlterHallo, wir sind als BR-Wahlvorstand gerade in der Vorbereitung der Wählerliste und möchten folgende Fragen beantwortet haben: Personen die über eine Zeitarbeitsfirma bei uns im Betrieb befriste
Urlaub für studentische Hilfskräfte
ÄlterKann der Urlaub für studentische Hilfskräfte, die sich frei ihre Arbeitstage einteilen können, einfach monatlich mit dem Lohn ausgezahlt werden?