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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitvertragsende - wann muß der Arbeitgeber informieren ob MA weiter beschäftigt wird oder nicht?

F
FRASCHA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin neu im Betriebsrat und habe folgende Frage: Ein Mitarbeiter in unserem Unternehmen hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. September 2006! Wann muß die Geschäftsleitung ihm mitteilen, ob er einen neuen Arbeitsvertrag bekommt oder keinen neuen Arbeitsvertrag bekommt??? Und in welchem Gesetz steht das???

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Community-Antworten (3)

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Rollie

18.07.2006 um 18:47 Uhr

Ich kann nicht ableiten, das der AG dazu verpflichtet ist, den Mitarbeiter darüber zu informieren.

Der betristete Vertrag endet ja zu einem definierten Zeitpunkt und fertig. Wenn der AG daran Interesse haben sollte, den Mitarbeiter darüber hinaus beschäftigen zu wollen, kann er das dem AN wissen lassen. er kann stattdessen aber auch einen neuen Mitarbeiter einstellen.

Es könnte ja auch der Mitarbeiter auf den AG zugehen und fragen, ob Bedarf und Interesse an der Fortsetzung der Beschäftigung besteht.

In Tarifverträgen könnte ggf. geregelt sein, das befristete Mitarbeiter vorrangig gegenüber neuen Mitarbeitern zu beschäftigen sind.

RI
Ramses II

19.07.2006 um 01:02 Uhr

Selbstverständlich gibt es eine solche Erklärungsfrist nicht! (Obwohl... wer weiß was uns die große Koalition noch beschert).

Man stelle sich mal vor, es gäbe z.B. eine dreimonatige Frist, dann wären in vielen Unternehmen Gespräche folgender Art an der Tagesordnung: "Herr Maier, Sie wissen ja, dass in 12 Wochen Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Wir würden Sie ja gerne weiterhin beschäftigen, aber wir haben leider die 3 monatige Erklärungsfrist versäumt, deshlab dürfen wir nach der aktuellen Gesetzeslage Ihren Vertrag nicht mehr verlängern. Das tut uns sehr leid für Sie. Wenn Sie für persönliche Bewerbungen Urlaub brauchen, dann sagen Sie es doch bitte damit wir das regeln können."

P
paula

19.07.2006 um 12:23 Uhr

der AG muss gar nichts sagen noch nicht einmal am letzten Arbeitstag. das arbeitsverhältnis endet dann wie vereinbart. der AG muss nur aufpassen, das der AN nicht am nächsten tag erscheint und arbeitet. Sollte er dies dulden (also Arbeit bewußt entgegennehmen) so handelt es sich dann um einen unbefristeten vertrag

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