Betriebsratsarbeit - darf der Arbeitgeber verbieten das ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied wegen hohen Arbeitsaufkommen an einer Sitzung teilnimmt?
Hallo Zusammen, meine Fragen lauten wie folgt: Darf der Arbeitgeber verbieten das ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied wegen hohen Arbeitsaufkommen an einer Sitzung teilnimmt? Geht Betriebsratsarbeit vor normaler Arbeit? Dürfen Betriebsratsmitglieder oder Ersatzmitglieder einfach die Sitzung verlassen weil sie keine Lust mehr an jener teilzunehmen? Dürfen Betriebsratsmitglieder oder Ersatzmitglieder die Sitzung einfach verlassen weil sie glauben sonst ihre normale Arbeit nicht mehr zu schaffen?
In der Hoffnung Antworten zu erhalten verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Manuela Guba Betriebsratsvorsitzende der D*S europe.AG
Community-Antworten (2)
18.07.2006 um 18:13 Uhr
- Darf der Arbeitgeber verbieten das ein Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied wegen hohen Arbeitsaufkommen an einer Sitzung teilnimmt?
Das BetrVG besagt unter §37 (2), Mitglieder desBR sind von ihrer berufl. Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn undsoweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Aus der Kommentierung dazu :
Durch diese Vorschrift wird sichergestellt, das die Erfüllung der BR-Aufgaben Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung des AN hat, soweit diese nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Aufgaben erforderlich sind (BAG,ZTR 97, 524;NZA 95,961) BUND RN3 10. Aufl.
- Geht Betriebsratsarbeit vor normaler Arbeit?
Ergibt sich aus der oben genannten kommentierung
- Dürfen Betriebsratsmitglieder oder Ersatzmitglieder einfach die Sitzung verlassen weil sie keine Lust mehr an jener teilzunehmen?
Anbinden kann man sie ja schlecht, aber sie nehmen dann ihre Aufgaben nicht wahr, ggf. mit entsprechenden Konsequenzen.
- Dürfen Betriebsratsmitglieder oder Ersatzmitglieder die Sitzung einfach verlassen weil sie glauben sonst ihre normale Arbeit nicht mehr zu schaffen?
Dto., allerdings ist das mehr ein organisatorischer Punkt, wo ggf. der Vorgesetzte gefordert ist.
19.07.2006 um 13:02 Uhr
Frage 1: Nein Frage 2: Ja Frage 3: Jein Frage 4: Jein
Zu den Fragen 3 und 4:
Da hat Rollie absolut recht. Es sind da zwei Möglichkeiten gegeben.
- Das BRM hat einfach Nullbock. Falls das Mitglied diese Verhalten öfters zeigt, dann kann man §23, 1 ins Spiel bringen.
- Das BRM wird unter Druck gesetzt vom AG/AL oder wen auch immer. Dieses gilt dann für mich als Behinderung der Ausübung des BRMandats und ist auch als Solches zu ahnden.
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