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Pausenregelung - für kaufm. Angestellte dieselbe Regelung wie für die Handwerker?

P
Prosecco
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten,

ich arbeite in einem Betrieb als einzige kaufmännisch Angestellte in eine Aussenstelle und möchte nur die gesetzlich vereinbarten 30 Min Pause bei einer tägl. Arbeitszeit von 8 Stunden machen. Mein Chef sagt ich müsse wie die Handwerker die bei uns beschäftigt sind, 30 Min. Frühstück und 30 Min. am Mittag Pause machen. In meinem Vertrag gibt es hier keine Regelung. Unser Betriebsrat hat hier keine Regelung getroffen und scheint an solchen Dingen leider nicht sehr interessiert. Muss ich täglich wie die Handwerker eine Stunde Pause machen???

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

18.07.2006 um 12:34 Uhr

Nach meiner Ansicht kann, wenn vertragliche Regelungen dem nicht entgegen tehen, der AG mittels Direktionsrecht entscheiden, wann und wie lang die Pausen, unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes, zu machen sind.

Sicher hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, nur nützt es nichts, wenn er es nicht ausübt.

Ich sehe als einzige Möglichkeit, den Betriebsrat zum Handeln zu bewegen, siehe dazu auch deie §-en 84 und 85 BetrVG.

H
Hirnixxl

18.07.2006 um 13:51 Uhr

Mitbestimmungsrecht ist Mitbestimmungspflicht.

Das heißt: der BR muss mitbestimmen.

Das wird in der Praxis nicht viel bringen wenn der BR nicht interessiert ist. Er kann ja auc einfach zustimmen.

Aber eine Unterlassung ist eine Amtspflichtverletzung. Unterlassung nach Aufforderung ist eine grobe Amtspflichtverletzung.

Wenn das regelmäßig vorkommt ist der § 23 sicher interessant.

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