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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freigestellter Betriebsratsvorsitzender = kaufmännische Tätigkeit?

C
clugehu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Profis, heute mal eine Frage, die sich nicht direkt auf das täglich Brot als BR bezieht:

Ein BR-Vorsitzender (freigestellt) möchte ein Fernstudium (mit staatlichem Abschluss) absolvieren. Voraussetzung für den staatlichen Abschluss sind eine abgeschlossen kaufm. Ausbildung sowie mind. 1 Jahr kaufm. Berufserfahrung.

Kaufm. Ausbildung ist okay, danach war der BRV aber nur in der IT beschäftigt, ist aber nun seit >1 Jahr BRV. Würde die freigestellte BR-Position zur Erfüllung der Voraussetzung (mind. 1 Jahr kaufm. Berufserfahrung) ausreichen?

Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrungen damit?

Tausend Dank! clugehu

5.92402

Community-Antworten (2)

E
Erwin

30.10.2009 um 14:42 Uhr

@clugehu

Ich denke Nein, denn BRV-Arbeit hat eher mit der Arbeit eines Personalsachbearbeiter zu tun als mit kaufm. Berufserfahrung.

Aber stelle diese Frage doch an den Anbieter des Fernstudium.

PS: Ich denke, dass Du auf Grund der Art der Fragestellung nicht der BRV bist. Ein BRV sollte eigentlich in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen, oder?

K
Kölner

30.10.2009 um 18:15 Uhr

@erwin Wie kommst Du auf diese Vermutung? Welche semantischen Feinheiten des Fragestellers haben Dich so schließen lassen?

@clugehu Beim besten Willen hat die Arbeit eines BRV - hoffentlich (!) - nichts von dem, was ein Kaufmann so macht...

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