Mitbestimmung bei Kundenumfragen?
Unterliegt eine Kundenzufriedenheitsstudie, die telefonisch durchgeführt werden soll der Mitbestimmung? Es werden u.a. Fragen zur Freundlichkeit der MA gestellt!
Community-Antworten (1)
17.07.2006 um 22:20 Uhr
Eine solche Kundenbefragung ist zunächst einmal nicht zustimmungspflichtig.
Falls die Befragung durch ein Meinungsforschungsinstitut oder ähnlich spezialisierte Unternehmen durchgeführt wird, kann man davon ausgehen, dass die Auswertungen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Davon solltet Ihr Euch aber einmal selbst überzeugen und Euch die Inhalte, Durchführung sowie die geplanten Auswertungen vorstellen lassen.
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