Mitbestimmung bei Feedbackbögen für Seminarleiter in der Verkäuferausbildung von selbständigen Handelsvertretern?
Hallo, ich bin schon lange im BR habe aber zu folgendem Thema bisher keine Erfahrung. Tatbestand: Bei uns - ein Versicherungsunternehmen - führen wir im Vertrieb Seminare zur Verkäuferausbildung durch. Nach diesen Seminaren müssen von den Trainern sog. Feedbackbögen an die Teilnehmer ausgeteilt werden, in denen der Ablauf des Seminares bewertet werden kann. Die Teilnehmer sind allerdings Handelsvertreter und selbständig. Diese Bögen sind - bis jetzt - mit Einverständnis der Trainer - ohne vorherigen Zustimmung durch den BR- eingesetzt worden. Nun sollen diese Feedbacks aber anonym abgegeben werden. Das kann zu Diffamierungen führen, die keiner beweisen kann. Die Ergebnisse werden nicht maschinell ausgewertet. Es schaut sie nur der Vorgesetzte an. Angeblich soll das keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben. na ja.!
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Sind solche Feedbackbögen mitbestimmungspflichtig?
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Dürfen selbst. Handelsvertreter überhaupt angestellte Seminarleiter beurteilen?
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Sind anonyme Beurteilungen zulässig?
Vielen Dank im Voraus für ein paar Tipps.
MfG. Claudia
Community-Antworten (2)
17.07.2006 um 22:28 Uhr
Claudia,
Du unterstellst den selbständigen Handelsvertretern also, dass sie anonyme Feedbackbögen zwecks Diffamierung des Seminarleiters nutzen würden/könnten?
- Nein
- Ja
- Ja
18.07.2006 um 11:10 Uhr
Guten Tag Fayence,
danke für die Anwort. Allerdings unterstelle ich den Handeslvertretern das nicht. Aber aufgrund unserer Erfahrungen ist das schon möglich. Da werden Kleinigkeiten bzw. Unwichtigkeiten zum Anlaß genommen, das ganze Seminar schlecht zu beurteilen.
Und ich bin grundsätzlich dagegen, Kritik nur anonym anzubringen. Zumal bei der kleinen Personenzahl der Trainer jederzeit auf den einzelnen Rückschluß gezogen werden kann. Jeder sollte "manns/frau" genug sein, zu seiner begründeten Kritik zu stehen. Gerade bei selbständigen Handelsvertretern. Gruß Claudia
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