Beurteilungssystem für Azubis - Welche Gesetze liegen dem zu Grunde?
Hallo zusammen,
die Ausbildungsabteilung meines Unternehmens ist derzeit am Überlegen ein Beurteilungssytem für Auszubildende einzuführen. Grundsätzlich geht es um ein Modell wie in vielen anderen Betrieben bereits eingesetzt wird (Feedbackbögen, anschließende persönliche Beurteilungsgespräche etc.). Eine Besonderheit des Systems ist, dass die Feedbackbögen online über die Server eines externen Beraters ausgefüllt werden.
Was muss ich alles beachten? Welche Gesetze liegen dem zu Grunde und gibt es gute Informationsquellen zu diesem Thema im Internet?
Schonmal vielen Danke für eure Antworten
Beste Grüße Florian Schmitt
Community-Antworten (1)
06.12.2008 um 12:42 Uhr
@ Flo_Schmitt, 1., Beurteilungsgrundsätzen bzw. -richtlinien sind nach § 94 Abs. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig, 2., § 82 Abs.2 BetrVG das Recht auf eine Erörterung der Beurteilung.. 3., das BDSG könnte auch sehr ergibig sein ...
Beurteilung von Auszubildenden von Professor Adalbert Ruschel...solltest du man durchstöbern... http://www.adalbert-ruschel.de/downloades/beurteilung%20von%20auszubildenden.pdf
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