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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratgründung - welche Fristen gibt es da?

S
solarFred
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wer kann mir sagen, ob es eine Frist zwischen erster Veranstaltung und Wahlversammlung gibt, die eingehalten werden muss.

3.47204

Community-Antworten (4)

P
Petrus

17.07.2006 um 16:48 Uhr

Das ist in der Wahlordnung geregelt.

F
Fayence

17.07.2006 um 23:30 Uhr

Petrus, sicher?

solarFred,

bzgl. der Fristen wirst Du im BetrVG fündig oder nutzt eine der zahlreich vorhandenen Softwareprogramme, z.B.

http://www.betriebsratswahl.de/betriebsrat_gruenden/

Ich nehme ob Deiner Fragestellung zwar an, dass Du vom vereinfachten Wahlverfahren redest, bin aber nicht sicher. Also aufpassen, im normalen Wahlverfahren sind andere Fristen zu beachten.

I
IhrNickName

18.07.2006 um 10:21 Uhr

§ 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (bis 50 Wahlberechtigte)

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__14a.html

"Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt."

I
IhrNickName

18.07.2006 um 10:27 Uhr

Frist zwischen Einladung und 1. Wahlversammlung: 1 Woche,

http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/__28.html Wahlordnung § 28 Einladung zur Wahlversammlung "Die Einladung muss mindestens sieben Tage vor dem Tag der Wahlversammlung erfolgen."

Frist zwischen 1. Wahlversammlung und 2. Wahlversammlung, ebenfalls 1 Woche (siehe oben).

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