Betriebsratgründung - welche Fristen gibt es da?
Wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wer kann mir sagen, ob es eine Frist zwischen erster Veranstaltung und Wahlversammlung gibt, die eingehalten werden muss.
Community-Antworten (4)
17.07.2006 um 16:48 Uhr
Das ist in der Wahlordnung geregelt.
17.07.2006 um 23:30 Uhr
Petrus, sicher?
solarFred,
bzgl. der Fristen wirst Du im BetrVG fündig oder nutzt eine der zahlreich vorhandenen Softwareprogramme, z.B.
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsrat_gruenden/
Ich nehme ob Deiner Fragestellung zwar an, dass Du vom vereinfachten Wahlverfahren redest, bin aber nicht sicher. Also aufpassen, im normalen Wahlverfahren sind andere Fristen zu beachten.
18.07.2006 um 10:21 Uhr
§ 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (bis 50 Wahlberechtigte)
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__14a.html
"Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt."
18.07.2006 um 10:27 Uhr
Frist zwischen Einladung und 1. Wahlversammlung: 1 Woche,
http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/__28.html Wahlordnung § 28 Einladung zur Wahlversammlung "Die Einladung muss mindestens sieben Tage vor dem Tag der Wahlversammlung erfolgen."
Frist zwischen 1. Wahlversammlung und 2. Wahlversammlung, ebenfalls 1 Woche (siehe oben).
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