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Teilweise Versetzung - ist die Umsetzung an eine Zweigstelle in der derselben Kommune eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn?

B
Bernhard
Jan 2018 bearbeitet

Ist die tageweise (1 Arbeitstag pro Woche) Umsetzung an eine Zweigstelle in der derselben Kommune eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn, wo der BR ein Mitbestimmungsrecht hat oder unterliegt dies dem Direktionsrecht des Arbeitgebers?

2.98802

Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.07.2006 um 21:48 Uhr

Zu unterscheiden ist hier wieder die arbeitsvertragliche Versetzung von der betriebsverfassungerechtlichen selbigen. Was sagt denn der AV?

B
Bernhard

21.07.2006 um 18:36 Uhr

Hierbei geht es um die Neu-errichtung einer Art" Aussenstelle" der Einrichtung und einige Mitarbeiter der "Hauptstelle" sollten für verschiedene Stundenkontingente dorthin wechseln. In den Arbeitsverträgen ist nur die bisherige Hauptstelle erwähnt, weil es bisher noch andere Adresse gab.

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