Teilweise Versetzung - ist die Umsetzung an eine Zweigstelle in der derselben Kommune eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn?
Ist die tageweise (1 Arbeitstag pro Woche) Umsetzung an eine Zweigstelle in der derselben Kommune eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn, wo der BR ein Mitbestimmungsrecht hat oder unterliegt dies dem Direktionsrecht des Arbeitgebers?
Community-Antworten (2)
19.07.2006 um 21:48 Uhr
Zu unterscheiden ist hier wieder die arbeitsvertragliche Versetzung von der betriebsverfassungerechtlichen selbigen. Was sagt denn der AV?
21.07.2006 um 18:36 Uhr
Hierbei geht es um die Neu-errichtung einer Art" Aussenstelle" der Einrichtung und einige Mitarbeiter der "Hauptstelle" sollten für verschiedene Stundenkontingente dorthin wechseln. In den Arbeitsverträgen ist nur die bisherige Hauptstelle erwähnt, weil es bisher noch andere Adresse gab.
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