Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat ein Problem damit, dass ich (stellv. BRV) mich gem. § 27 Abs. 2 für BR-Tätigkeit freistelle. Da in unserem 9-köpfigen Gremium BR-Tätigkeit eigentlich nur von mir ausgeübt wird und ich auch das Erbe eines jahrelang untätigen Gremiums angetreten habe, gibt es genügend zu tun. Mein Arbeitstag ist mit BR-Arbeit gut ausgefüllt. Außerdem würde uns bei unserer Betriebsgröße ja ohnehin eine Freistellung zustehen. Der Gesetzgeber hat das ja nicht ohne Grund so geregelt.

Nun will die GL einfach nicht akzeptieren, dass ich mich selbst freistelle und versucht die BR-Mitglieder davon zu überzeugen, dass das was ich da mache so nicht ginge.
Nun musste der BR-Vorsitzende vergangene Woche schon mehrfach bei der GL vorreiten. Am Freitag war der Betriebsratsvorsitzende nicht im Haus, da wurden dann einfach zwei Mitglieder des Betriebsausschusses zur GL zitiert und mussten sich dann die Kommentare der GL anhören. Wir haben eine Geschäftsordnung, die regelt, wer die Ansprechpartner im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden und des Stellvertreters sind. Da ich als Stellvertreter aber im Haus war, wäre ich der Ansprechpartner gewesen, auch wenn es um meine Person ging.

Grundsätzlich mal die Frage: Handelt es sich bei solchen Gesprächen überhaupt um Erklärungen des Arbeitgebers, die wir uns als Betriebsrat anhören müssen. Für mich dienen die Gespräche lediglich der Einschüchterung des Betriebsrats und sind ein Versuch der Einflussnahme, den ich nicht gut heißen kann.

Müssen wir uns so was überhaupt anhören, oder sind hier schon Grenzen überschritten.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für diesen Vorgang?