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Gehalt für Krankheitstage abgezogen - aber nicht krank gewesen!

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Aaron51
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

Ich war im Dezember 2017 vom 18.-19.12. (Montag, Dienastag) krank. Wie ich im April erfahren habe, hatte die Krankenkasse den Zeitraum aber falsch erfasst bzw von der AU-Bescheinigung abgeschrieben. So kam ein Krankheitszeitraum vom 11.-19.12. zustande. Die Sachbearbeiterin hat den Zeitraum damals sofort korrigiert, allerdings wurde meiner Personalabteilung wohl der falsche Zeitraum gemeldet oder so (ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus). Jetzt hat mir die Personalabteilung kurzer Hand das Juli-Gehalt gekürzt, weil für die eine Dezember-Woche (in der ich nicht krank war) noch eine AU-Bescheinigung fehlt (logisch, es gab ja auch keine AU). Eigentlich hatte ich das ganze bereits im April geklärt (weil ich bis dahin vergessen hatte die AU-Bescheinigung von 18-19. bei der KV einzureichen), da war dann auch wieder alles ok. Jetzt verlangt meine Personalabteilung von mir eine Stellungnahme der KV, bzw einen Nachweis meinerseits dass ich vom 11.-15.12.17 NICHT krank war, sondern gearbeitet habe. Ist das überhaupt zulässig? Was soll ich tun? Ist es nicht eher anders rum, also die Aufgabe des AG mir die ABWESENHEIT nachzuweisen bevor sie mein Gehalt kürzen?

Update 06.08.18: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, d.h. wir haben keine Stempelkarte oder sonstige automatische Arbeitszeit Erfassung, sondern lediglich eine vom Betriebsleiter manuell geführte Anwesenheitsliste, die rechtlich aber keinen Bestand hat. Die Personalabteilung ist nicht einmal bei uns im Haus. Die AU für 18.-19.12 hatte ich auch sowohl bei KV als auch AG abgegeben. Für 11.-15. gibt es keine AU, weil ich ja arbeiten war!

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Community-Antworten (5)

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celestro

06.08.2018 um 17:38 Uhr

habt Ihr kein System, wo man das nachgucken kann ? Und die AU musst Du doch sicher auch abgegeben haben.

Stellt sich natürlich die Frage, ob eine Stellungnahme der KV anzufordern nicht stressfreier ist, als einem AG die Rechtslage zu erklären

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kratzbürste

06.08.2018 um 17:40 Uhr

Habt ihr denn keine Zeiterfassung Oder arbeitest du so spurlos, dass niemand bemerkt hat, dass du gearbeitet hast?

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celestro

06.08.2018 um 17:59 Uhr

Zumal die KV diese Bescheinigung vermutlich gar nicht geben kann. Wenn ein AN den "gelben Zettel" für den AG auch beim AG abgibt, aber den Teil für die KV nicht hinschickt .... worauf soll sich der AG dann verlassen ?

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rsddbr

06.08.2018 um 18:08 Uhr

Ich denke auch, dass der Arbeitgeber aus Aufzeichnungen entnehmen kann, dass du nicht unentschuldigt gefehlt hast. Warum eine falsche Krankmeldung mit der Krankenkasse zustandekommt, ist völlig unklar. Der Arbeitgeber erhält von dir die AU-Bescheinigung. Dies wird an das Lohnbüro gemeldet. Erst wenn der Zeitraum der Lohnfortzahlung überschritten ist (6 Wochen) ergeht eine Meldung vom Arbeitgeber / Lohnbüro an die Sozialversicherung. Ein Fehler bei der Krankenkasse kann also gar keinen Lohnabzug ergeben!

Sprich mit deinem Arbeitgeber. Schau, inwiefern du nachweislich "Spuren" deiner Anwesenheit verursacht hast (z.B. E-Mail-Postausgang, Arbeitszeitaufzeichnungen, Teilnahme an Sitzungen / Sitzungsprotokolle, notfalls Zeugen). Ein unentschuldigtes Fehlen sollte deinem Chef deutlich früher auffallen. Jetzt wird es auch richtig spannend. In vielen Arbeitsverträgen wird eine Ausschlussfrist vereinbart. Durchaus üblich sind 3 Monate. Ab hier hilft dir dann der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht.

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Catweazle

06.08.2018 um 18:18 Uhr

Gibt es eine Ausschlussfrist (Arbeits- oder Tarifvertrag)? Es ist alles ziemlich wirr. Warum meldet die Krankenkasse Krankheitszeiten dem Arbeitgeber? Er sollte sie doch am besten kennen.

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