Hallo,

Ich war im Dezember 2017 vom 18.-19.12. (Montag, Dienastag) krank.
Wie ich im April erfahren habe, hatte die Krankenkasse den Zeitraum aber falsch erfasst bzw von der AU-Bescheinigung abgeschrieben. So kam ein Krankheitszeitraum vom 11.-19.12. zustande. Die Sachbearbeiterin hat den Zeitraum damals sofort korrigiert, allerdings wurde meiner Personalabteilung wohl der falsche Zeitraum gemeldet oder so (ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus). Jetzt hat mir die Personalabteilung kurzer Hand das Juli-Gehalt gekürzt, weil für die eine Dezember-Woche (in der ich nicht krank war) noch eine AU-Bescheinigung fehlt (logisch, es gab ja auch keine AU). Eigentlich hatte ich das ganze bereits im April geklärt (weil ich bis dahin vergessen hatte die AU-Bescheinigung von 18-19. bei der KV einzureichen), da war dann auch wieder alles ok. Jetzt verlangt meine Personalabteilung von mir eine Stellungnahme der KV, bzw einen Nachweis meinerseits dass ich vom 11.-15.12.17 NICHT krank war, sondern gearbeitet habe.
Ist das überhaupt zulässig? Was soll ich tun? Ist es nicht eher anders rum, also die Aufgabe des AG mir die ABWESENHEIT nachzuweisen bevor sie mein Gehalt kürzen?

Update 06.08.18: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, d.h. wir haben keine Stempelkarte oder sonstige automatische Arbeitszeit Erfassung, sondern lediglich eine vom Betriebsleiter manuell geführte Anwesenheitsliste, die rechtlich aber keinen Bestand hat. Die Personalabteilung ist nicht einmal bei uns im Haus.
Die AU für 18.-19.12 hatte ich auch sowohl bei KV als auch AG abgegeben. Für 11.-15. gibt es keine AU, weil ich ja arbeiten war!