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Zählt die Fahrzeit zur Betriebsratssitzung als Arbeitszeit?

W
Willibald
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich fahre oft in meiner Freizeit zu den Betriebsratssitzungen. Bin Schichtarbeiter. Pro Fahrstrecke brauche ich immer eine Stunde. Das heist es kommen 2 Stunden BR und 2 Fahrstunden hinzu. Kann ich die als Arbeitszeit abrechnen? Wenn ja, welche Urteile gibt es dazu?

Mfg

4.21505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

16.07.2006 um 20:01 Uhr

@Willibald Du fährst damit doch ganz normal zum Dienst, oder nicht? Und ich vermute richtig, dass Du für die andere Arbeit auch keine Anrechnung des Arbeitsweges als Arbeitszeit bekommst, oder?

M
Mona-Lisa

16.07.2006 um 20:44 Uhr

@willibald, was du beanspruchen kannst, sind die Fahrkosten. Zieh dir mal den §40 Rn. 44 BetrVG Fitting rein.

F
Fayence

16.07.2006 um 23:45 Uhr

@ Kölner @ Mona-Lisa

Eure Antworten sind aus meiner Sicht unzutreffend!

@ Willibald

Ich gehe davon aus, dass mit Freizeit nicht Urlaub sondern das "Frei" zwischen 2 Schichten gemeint ist!

Findet BR-Tätigkeit aus betriebsbedingten Gründen ausserhalb der Arbeitszeit statt (Schichtarbeit ist ein solcher Grund), können Reise- oder zusätzliche Wegezeiten einen entsprechenden Ausgleichsanspruch auslösen.

Siehe Fitting, 22. Aufl, § 37 , RN 77

M
Mona-Lisa

17.07.2006 um 00:18 Uhr

@Fayence, danke für den Hinweis! Ich war bis vor ein paar Tagen auch der Meinung, dass in so einem Fall wie bei Willibald die Wegezeiten zumindest gutgeschrieben werden müssen. Der Gag an dem ganzen ist, dass dies bei uns schon seit mehreren Jahren so gehandhabt wird, und auf Nachfragen meinerseits keiner vom BR wusste, wo die Grundlage dafür zu finden ist! Jetzt ist mir wohler! Werde meine Kollegen morgen sofort informieren!

F
Fayence

17.07.2006 um 01:31 Uhr

Aufgepasst: Das ArbZG ist trotzdem zu beachten!!!

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