Erstellt am 16.07.2006 um 18:01 Uhr von Kölner
@Willibald
Du fährst damit doch ganz normal zum Dienst, oder nicht?
Und ich vermute richtig, dass Du für die andere Arbeit auch keine Anrechnung des Arbeitsweges als Arbeitszeit bekommst, oder?
Erstellt am 16.07.2006 um 18:44 Uhr von Mona-Lisa
@willibald,
was du beanspruchen kannst, sind die Fahrkosten.
Zieh dir mal den §40 Rn. 44 BetrVG Fitting rein.
Erstellt am 16.07.2006 um 21:45 Uhr von Fayence
@ Kölner @ Mona-Lisa
Eure Antworten sind aus meiner Sicht unzutreffend!
@ Willibald
Ich gehe davon aus, dass mit Freizeit nicht Urlaub sondern das "Frei" zwischen 2 Schichten gemeint ist!
Findet BR-Tätigkeit aus betriebsbedingten Gründen ausserhalb der Arbeitszeit statt (Schichtarbeit ist ein solcher Grund), können Reise- oder zusätzliche Wegezeiten einen entsprechenden Ausgleichsanspruch auslösen.
Siehe Fitting, 22. Aufl, § 37 , RN 77
Erstellt am 16.07.2006 um 22:18 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
danke für den Hinweis!
Ich war bis vor ein paar Tagen auch der Meinung, dass in so einem Fall wie bei Willibald die Wegezeiten zumindest gutgeschrieben werden müssen.
Der Gag an dem ganzen ist, dass dies bei uns schon seit mehreren Jahren so gehandhabt wird, und auf Nachfragen meinerseits keiner vom BR wusste, wo die Grundlage dafür zu finden ist!
Jetzt ist mir wohler! Werde meine Kollegen morgen sofort informieren!
Erstellt am 16.07.2006 um 23:31 Uhr von Fayence
Aufgepasst: Das ArbZG ist trotzdem zu beachten!!!