Erstellt am 06.08.2018 um 11:03 Uhr von celestro
am Hochofen wird wohl kaum jemand wegen Überschreitung von 35°C die Arbeit niederlegen können. Ganz so einfach ist die Sachlage also keinesfalls.
Erstellt am 06.08.2018 um 12:05 Uhr von UPK
Steht aber so nicht in der ArbStättV, die ist da etwas schwammig was derartiges angeht.
Lese dazu mal das:https://www.arbeitsrechte.de/hitzefrei-arbeit/
oder auch das: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/
Erstellt am 06.08.2018 um 12:07 Uhr von wdliss
Verdi zu dem Thema: "Arbeitnehmer/-innen haben bei Über- oder Unterschreiten der Temperaturgrenzen keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit bzw. Verlängerung der Pausen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem gestuften Regelungssystem der ASR entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen und gewährleisten, dass der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko darstellt.
Sofern ein Betriebsrat besteht, sollten sich Arbeitnehmer/-innen bei beeinträchtigenden Temperaturverhältnissen an ihn wenden.
Arbeitnehmer/-innen können überdies dem Arbeitgeber gemäß § 17 ArbSchG Vorschläge zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes machen. Hilft der Arbeitgeber ihrem Anliegen nicht ab, können sich Arbeitnehmer/-innen, ohne Nachteile befürchten zu müssen, an das zuständige Arbeitsschutzamt wenden." (https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/unertraegliche_temperaturen_am_arbeitsplatz_was_koennen_beschaeftigte_tun/)