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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Temperatur in der Produktion

H
harryschuecke
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ab welcher Temperatur in der Produktion ist eine Niederlegung der Arbeit möglich? Meines Wissens nach ab mehr als 35° Grad.

Gibt es Ausnahmen / einen Graubereich, der durch den AG ggf. genutzt werden kann oder ist die Sachlage bei mehr als 35°Grad eindeutig?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

06.08.2018 um 13:03 Uhr

am Hochofen wird wohl kaum jemand wegen Überschreitung von 35°C die Arbeit niederlegen können. Ganz so einfach ist die Sachlage also keinesfalls.

U
UPK

06.08.2018 um 14:05 Uhr

Steht aber so nicht in der ArbStättV, die ist da etwas schwammig was derartiges angeht. Lese dazu mal das:https://www.arbeitsrechte.de/hitzefrei-arbeit/ oder auch das: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

W
wdliss

06.08.2018 um 14:07 Uhr

Verdi zu dem Thema: "Arbeitnehmer/-innen haben bei Über- oder Unterschreiten der Temperaturgrenzen keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit bzw. Verlängerung der Pausen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem gestuften Regelungssystem der ASR entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen und gewährleisten, dass der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko darstellt.

Sofern ein Betriebsrat besteht, sollten sich Arbeitnehmer/-innen bei beeinträchtigenden Temperaturverhältnissen an ihn wenden.

Arbeitnehmer/-innen können überdies dem Arbeitgeber gemäß § 17 ArbSchG Vorschläge zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes machen. Hilft der Arbeitgeber ihrem Anliegen nicht ab, können sich Arbeitnehmer/-innen, ohne Nachteile befürchten zu müssen, an das zuständige Arbeitsschutzamt wenden." (https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/unertraegliche_temperaturen_am_arbeitsplatz_was_koennen_beschaeftigte_tun/)

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