W.A.F. LogoSeminare

Getränkeversorgung durch Arbeitgeber bei großer Hitze - muss der AG dafür sorgen bzw. ab welcher (Raum)Temperatur?

F
floto
Nov 2016 bearbeitet

Grüß Gott, alle zusammen, wer weiß, welches Gesetz es gibt, das besagt, daß ab einer gewissen Temperatur vom Arbeitgeber ausreichend Getränke, d.h. Wasser zur Verfügung gestellt werden müssen? Der Münchner Merkur hat vor 2 Jahren einmal was abgedruckt. Dies ist aber nicht mehr auffindbar.

5.56105

Community-Antworten (5)

T
Täve

10.08.2005 um 14:57 Uhr

Schöne Idee, aber was sollte den AG dazu veranlassen? Er ist lediglich angehalten für erträgliche Raumtemperaturen zu sorgen, die sechs Grad unter der Aussentemperatur liegen müssen, und das auch nur bei großer Hitze. Sonst nix. Täve

V
viktor

10.08.2005 um 15:22 Uhr

In der Arbeitsstättenverordnung gab es tatsächlich einen Punkt, wonach der AG ein Getränk zur Verfügung stellen muß. Offen ließ die Richtlinie ob es unentgeltlich sein sollte (was allgemein für Wasser angenommen wurde). Inzwischen ist ja der Arbeits- und Gesundheitsschutz liberalisiert worden. Der AG muß selbst für den Gesundheitzsschutz im erforderlichem Umfang sorgen - konkrete Vorschriften sind entfallen (was natürlich nun nicht unbedingt heisst, das er jetzt keine Getränke mehr zur Verfügung stellen muß)

M
MG

14.11.2005 um 10:10 Uhr

Du kannst dies von der Arbeitsstättenrichtlinie § 6 Raumtemperatur ableiten. Genauer 6.1.2 - Der Arbeitgeber hat zuerst technische Einrichtungen (z.B.Klima) anzubringen, wenn das nicht greift oder nicht gemacht wird, dann ist persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen (das wird bei Hitze sicherlich schwierig) und danach dann Wasser (so zu sagen als Schutzausrüstung). Dies dann selbstverständlich kostenlos, so ist das nun mal mit Schutzausrüstung.

A
Akira

15.11.2005 um 01:10 Uhr

Hallo. § 29 Arbeitstättenverordnug Pausenräume

(4) Pausenräume müssen entsprechend der Zahl der Arbeitnehmer ,die sich gleichzeitig in den räumen aufhalten sollen, mit Tischen,die leicht zu reinigen sind,Stühlen Kleiderhaken und noch so einiges mehr . aber der letzte Satz ist wichtig . TRINKWASSER ODER EIN ANDERES ALKOHOLFREIES GETRÄNK MUSS DEN ARBEITNEHMERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN:

B
Bernd

15.11.2005 um 11:06 Uhr

Akira,

die Arbeitsstättenverordnung hat nur 8 Paragraphen!

Ihre Antwort