Erstellt am 14.07.2006 um 11:10 Uhr von Saluk
Hallo KLaus,
§30 BetrVG Satz 3: Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen.
Grüße
Saluk
Erstellt am 14.07.2006 um 11:55 Uhr von Mona-Lisa
KLaus,
Vorschlag:
stellt einen Sitzungsplan auf, in dem ihr z.B. 14-tägige Sitzungstermine festlegt. (Ist auch für die BR-Mitglieder besser, wenn sie genau wissen, wann die nächste Sitzung stattfindet) Lasst diesen Terminplan dem Arbeitgeber zukommen. Sollte ausserplanmässig eine Sitzung anstehen, braucht ihr nur diese Sitzung dem AG mitteilen.