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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schließung wenn Forderungen des AG nicht akzeptiert werden - wie geht man mit solcher Drohung um?

M
Matthias
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum

unser AG drohte der Tarifkommission mit schließung des Betriebs wenn die Tarifkommission den Forderungen ihrerseits nicht akzeptiert.

Wie geht man mit solcher Drohung um??? Hat jemand Erfahrung???

Danke für die schnelle Hilfe!!!!!

Es grüßt Matthias

4.931010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

14.07.2006 um 11:34 Uhr

@Matthias § 240 StGB? Aber das ist natürlich sehr starker Tobak!

"Klappern gehört zum Handwerk"! Man kann aus der Ferne das Verhalten Deines AG ja schlecht beurteilen, aber es könnte sich auch um den "ganz normalen Wahnsinn" bei einer Tarifverhandlung handeln. Eine coole, sachliche Reaktion vonseiten des TK erscheint mir sehr sinnvoll und eloquent.

RI
Rmases II

14.07.2006 um 11:44 Uhr

Matthias,

grundsätzlich sind hier zwei Alternativen denkbar:

  1. Der Arbeitgeber blufft.

2)Der Arbeitgeber macht seine Drohung wahr.

Für welche Alternative sich Euer AG entscheidet dürfte vor allem davon abhängen, ob und wieviel Geld er mit Eurem Betrieb verdient, ob und wieviel Geld er mit einem ähnlichen Betrieb im Ausland verdienen könnte und von seiner Persönlichkeitsstruktur.

Dann sollte man noch bedenken dass jemand der ernsthaft erwägt in solch einer Situation einen Betrieb zu schliessen diese Überlegungen sicherlich nicht ad acta legt wenn er seine Vorstellungen durchgesetzt hat.

P
paula

14.07.2006 um 15:28 Uhr

§ 240 StGB ohne widerrechtliche Drohung?

K
Kölner

14.07.2006 um 15:37 Uhr

@paula Du bemängelst? Du hast etwas dagegen?

P
paula

14.07.2006 um 18:27 Uhr

ohne widerrechtlich Drohung ist es kein § 240 StGB! und die widerrechtlichkeit Drohung ist ja wohl nicht zu erkennen. Der AG kann jederzeit einen betrieb schließen wenn er will und daher kann er auch so "drohen"!

gesellschaftspolitisch schade aber so ist es nun mal

K
Kölner

14.07.2006 um 18:59 Uhr

@paula Du scheinst Dich ja hiermit sehr gut auszukennen.

Hmmm...ne weitere Frage, wenn mir auch bewusst ist, dass es nicht ganz den Punkt trifft: Erfüllt die Drohung des AG gg. die TK nicht den Tatbestand einer Nötigung, wenn er damit seinen Willen erpressen will?

P
paula

15.07.2006 um 04:05 Uhr

mal anders herum:

du willst ein auto kaufen. der verkäufer will aber das doppelte haben was du bietest. er sagt wenn ich das von dir nicht bekomme werde ich mein auto verschrotten und du bekommst es nicht. wäre das in deinen augen eine nötigung? nee das verhalten ist legitim und legal

L
Lotte

15.07.2006 um 04:10 Uhr

@Paula, na ja, es ist ja eher so, dass man in dem Auto sitzt welches verkauft werden soll. Die Alternative ist dann: Entweder ich kaufe das Auto zum überhöhten Preis oder ich werde mit dem Auto plattgewalzt. Das ist dann Nötigung.

P
paula

15.07.2006 um 20:13 Uhr

@lotte

ja das wäre nötigung körperverletzung .....

ich sage ja nicht dass das ergebnis toll ist aber so ist das nunmal in deutschland....

B
Bernie

08.11.2006 um 22:20 Uhr

lol ihr seit echt süss.

Ich gebe Ramses recht.

jemand der diese Drohung ausspricht hat einen Plan im Hinterkopf.

Beispiel: Eine Niederlassung meines ehemaligen Arbeitgebers wurde genau aus o.g. Gründen geschlossen. Grund war " offizielle Version " Differnezen ziwschen BR und AG Das ging von heute auf Morgen 70 Beschäftigte per Sozailplan auf der Strasse.

Damals haben die zuständigen Betriebsräte auch nur auf Gesetzen herumgepauckt...und was hat es den Kollegen geholfen.

Genau...nichts.

Der Ag kaufte ein Unternehmen in diesem Raum auf und ersetzte so " von heute auf Morgen " die Niederlassung ;-9

Vielleicht machen sich mal ein paar BR wirkliche Gedanken über Ihr dasein ;-)

Gruss bernie

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