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Stundenmeldungen Ungerechtigkeiten - haben wir als BR das Recht auf Einsicht in das Stundenkonto der Kontoristin?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir benötigen als neuer Betriebsrat Eure Unterstützung zur folgenden Situation. Unsere Kontoristin (die einen sehr guten Draht zum Chef hat) die unsere Stundenmeldungen am PC bearbeitet muß selbst keine Pausen Stempeln. Ihr Stundenkonto wird auch für uns nicht zugänglich im PC gebucht. Haben wir das Recht auf Einsicht auf dieses Stundenkonto? Die Kollegen kommen sich ungerecht behandelt vor. Desweiteren überzieht Sie maßlos Ihre Pausen!!! Da wir selbst noch keine Schulung besucht haben wäre eine kleine Unterstüzung super. Oder was würdet Ihr machen? Gibts nen Paragraphen auf den wir uns stützen können? MFG Bernd

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

13.07.2006 um 23:54 Uhr

Ich würde aus dem Bauch heraus ganz vorsichtig mal behaupten, dass der BR die Möglichkeit der Einsicht der Stundenkonten der Mitarbeiter hat. Andernfalls könnte er Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ja nicht in Erfahrung bringen.

O
otto

14.07.2006 um 01:25 Uhr

Hallo Bernd, der BR hat die gesetzliche Aufgabe (§ 80 Abs. 1 Zif. 1 BetrVG), alle zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze - z.B. das Arbeitszeitgesetz - zu überwachen und alle dazu erforderlichen Informationen vom Arbeitgeber einzufordern (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Dazu gehört z.B. auch die Einsicht in die Stundenkonten der Arbeitnehmer/innen. Ihr müßt keine Begründung angeben, warum Ihr die Stundenkonten bestimmter Arbeitnehmer/innen sehen wollt. Taktisch wäre es nur empfehlenswert, nicht nur das Stundenkonto einer einzelnen Arbeitnehmerin zu "erforschen". Der BR könnte doch die Stundenkonten aller vergleichbarer Arbeitnehmer/innen einsehen wollen. Gruß otto

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