Rücktritt des BR - muss MA aus Pers.abt. versetzt werden, um im neuen BR mitwirken zu können ?
Hallo, bei mir in der Fa. mit ca. 380 Mitarbeiter ist der BR geschlossen zurück getreten, da die Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsführung nicht mehr möglich war. Interne Ungerechtigkeiten und Ansichten waren der Grund. Nun wurde ich als Wahlvorstandsvorsitzender benannt, um Neuwahlen einzuleiten. Erschwerend hier, ich selbst sitze in der Personalabtl. und der BR-Vorsitzende und ich sind sehr gut befreundet und teilen auch manche Freizeitaktivitäten. Mittlerweile wird mir eine konspirative Zusammenarbeit mit dem BR vorgeworfen, so das mir derzeit schon eine eisige Luft seitens der GL entgegen weht, obwohl dies nicht der Fall, da wir privat und Beruf ganz klar trennen.
Ich bin am Überlegen, selbst in den neu gegründeten BR mizuwirken. Da die Personalabtl. immer ein heikles Thema ist, wie sehen die Möglichkeiten aus, das der Arbeitgeber, mir einen Änderungsvertrag anbietet, oder gar ganz woanders ein neues Einsatzgebiet findet? In meinem Arbeitsvertrag ist diese typische Floskel " auch andere Arbeiten entsprechend der Qualifikation aufzuerlegen...." ich sitze seit 9 Jahren da .....
Würde mich freuen, wenn ich hier klärende Informationen bekommen würde.
Community-Antworten (1)
07.07.2005 um 06:14 Uhr
Hallo Emma,
wenn Du eine Kollision als MA-Personalabt. zum BR siehst, gibt es immer noch die Möglichkeit die Gewerkschaft zur Aufstellung des WV einzubringen. Falls Du einen neuen Arbeitsplatz wünscht ist dies zuerst einzelvertraglich zu regeln. Dieser Passus " dass sie auch andere Tätigkeiten ausführen" bezieht sich meistens auf überqualifizierte Tätigkeiten. Da kann dann auch schon mal "den Hof fegen" drin sein. Gruß vollmond
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