Erstellt am 03.08.2018 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Rommel,
mit den von Dir verwendeten Begrifflichkeiten ist die Frage überhaupt nicht zu verstehen. Rechtlich gibt es Unternehmen und Betriebe (gegebenenfalls noch Konzerne). Ein Unternehmen kann aus mehreren Betrieben bestehen. Betriebsräte werden in den Betrieben gewählt. Insofern wäre zuallererst einmal zu klären ob Ihr tatsächlich im selben Betrieb seid.
Erstellt am 03.08.2018 um 10:58 Uhr von Challenger
Zitat : ..........die Firma in der ich arbeite ist eine Tochtergesellschaft einer grossen Baufirma. Einige unserer Mitarbeiter haben schon versucht in den Betriebsrat zu kommen.
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Stehen denn irgendwo BR-Wahlen an ?
Erstellt am 03.08.2018 um 11:11 Uhr von wdliss
Hallo Rommel, um einfach mal deine Frage zu beantworten: die gesetlichen Vorgaben sind: wer nicht genug Stimmen bekommt kommt auch nicht in den Betriebsrat.
Erstellt am 03.08.2018 um 13:15 Uhr von bürgermeister
@ challanger:
Mal eine Frage. Wenn es in einem Betrieb/Firma keinen BR gibt kann man den doch wählen wann man will? (außerhalb des regulären Wahlzeitraums) So interpretiere ich §13.2 Punkt 6 BetrVG bezugnehmend auf §13.1BetrVG
Erstellt am 03.08.2018 um 13:37 Uhr von challanger:
Zitat bürgermeister :
@ challanger:
Wenn es in einem Betrieb/Firma keinen BR gibt kann man den doch wählen wann man will?
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Völlig klar. Aber der Beitrag von Rommel ist derzeit noch zu ungenau, um zu wissen, worum es überhaupt geht.