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Urlaubsberechnung nach Wechsel der Firma zum Halbjahr?

A
Airliner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter hat zum 1. Juli in unserer Firma angefangen. Bei seiner bisherigen Firma hatte er einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen von welchem er bis Ende Juni 16,5 Tage genommen hat. In unserer Firma wurde nun einfach der neue Urlaubsanspruch von 28 Tagen genommen und der bisherige aufgerundete genommene Urlaub von 17 Tagen abgzogen. Es bleiben ihm also nur noch 11 Tage.

Wir sind der Meinung, dass dem MA aber noch 50 % des neuen Ulaubsanspruches (14 Tage) zustehen da er bis zum Halbjahr erst 50 % des alten Urlaubs genommen hatte. Er würde also 3 Tage Urlaub verlieren.

2.74004

Community-Antworten (4)

R
Rollie

13.07.2006 um 14:54 Uhr

§ 6

Ausschluß von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

D
DocPille

13.07.2006 um 15:09 Uhr

Natürlich hat der AN Anspruch,für jeden Monat ein zwölftel seines Jahresurlaubs,d.h. er müsste noch 14 Tage bekommen.

O
otto

14.07.2006 um 02:33 Uhr

Guten Abend Airliner, da bin ich ganz anderer Meinung als DocPille. Da es sich hier um Urlaubstage über dem Minimum nach dem Bundesurlaubsgesetz handelt, gelten - nach meiner Meinung - die Regeln im neuen Betrieb. Danach hat der Mitarbeiter nur Anspruch auf 28 Tage Urlaub, von denen er bereits 17 erhalten hat. Es bleiben also nur noch elf Tage. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das ein Arbeitsgericht genauso sehen würde. Gruß otto

K
Kölner

14.07.2006 um 11:21 Uhr

@otto Ich stimme Dir - nach meinem beschränkten Kenntnisstand - in diesem Punkt vollkommmen zu.

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