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Gründe für eine persönliche Verhinderung bei einer BR Sitzung?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als Vorsitzender eines 9köpfigen Gremiums habe ich zunehmend das Problem, auch durch die Arbeitsverdichtung, dass sich immer wieder welche unter Hinweis auf die Arbeitsbelastung von der regelmässigen BR Sitzung abmelden. Möchten natürlich auch die Kollegen nicht vergrämen, auch vor dem Hintergrund der Wiederwahl. Habe den Eindruck dass es mehr wird, und die Gründe auch immer niedriger gehängt werden...aus meiner Sicht. BR Arbeit geht vor, alles andere kann eine schwere Amtspflichtverletzung sein. Aber....welche Gründe können ein BR Mitglied, dass im Haus ist (also nicht Dienstreise, Urlaub, Krankheit etc.) daran hindern die BR Sitzung zu besuchen oder dieser fernzubleiben? Gibt doch sicherlich einschlägige Urteile, oder? Und wie ist Eure Erfahrung mit diesem Thema?

2.49005

Community-Antworten (5)

D
Dame

13.07.2006 um 13:32 Uhr

@betriebsratten ich kenne das Problem leider auch, man hat ja selber schon immer ein schlechtes Gewissen bei hohem Auftragsvolumen. Da muß man einfach anfangen umzudenken und sich fragen was wichtiger ist. Wir haben z.B. auch schon mal deswegen Sitzungen verschoben, wenn nicht so wichtige TOPs auf der Einladung waren.

F
Flunsch

13.07.2006 um 13:43 Uhr

Schlechtes Gewissen hin oder her. wir sitzen ja nicht beim BR und spielen uns an den Füßen. Das BR-Mitglied fehlt dann für ein paar Stunden an seinem Arbeitsplatz, aber in dieser Zeit kümmert sich er sich ja schließlich um die Belange der gesamten Belegschaft!!! Ich habe festgestellt:Wenn man dem AG in dieser Hinsicht den kleinen Finger reicht, nimmt er beim nächsten Mal die ganze Hand und dann heißt es"Aber beim letzten Egpass sind Sie doch auch hiergeblieben". Schwierige Kiste, aber BR-Arbeit erfordert immer ein dickes Fell:-)

B
betriebsratten

13.07.2006 um 14:19 Uhr

Hallo Ihr beide.....aber welche Gründe führen wirklich zu einer Verhinderung? Ich denke an Formulierungen wie die in der Arbeitszeitordnung, Verderb von Waren, unmittelbare Gefahr etc. pp.

Würde die Kollegen, die teilweise auch einfach Bammel haben, gerne beim AG unterstützen, aber da muss Butter bei die Fische..

K
Kölner

13.07.2006 um 14:30 Uhr

@betriebsratten Urlaub, Seminar und Krankheit - bei allen anderen Gründen läuft ein BR grosse Gefahr, dass seine Beschlüsse ungültig weden wenn z.B. ErsatzBRM's geladen wurden, diese aber nicht hätten dabei sein dürfen (§ 25 BetrVG).

Die einzelnen BRM's sollten auch ein wenig Rückgrat beweisen, indem sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nach § 37 BetrVG nachkommen und sich nicht mürbe machen lassen. Ggf. muss in einem Brief des BR an den AG deutlichst darauf hingewiesen werden, dass hier die BR-Arbeit behindert wird, was im Zweifel auch von einem Arb.Gericht sanktioniert werden kann.Das dies der AG sicherzustellen habe, würde ich ihm auch noch sagen!

D
Dame

13.07.2006 um 19:03 Uhr

Also ich denke immer noch, daß man auch mal nachgeben kann, in Ausnahmefällen und eine Sitzung vertagt. Wie war das mit geben und nehmen? Wenn wir auch mal nachgeben und deutlich machen, dass wir ausnahmsweise bereit sind bei sehr viel Arbeit eine Sitzung zu verschieben, haben wir bei unserem AG auch bessere Karten. Trotzdem würde ich bei wichtigen TOPs natürlich die Sitzungen machen und meine Kollegen darauf hinweisen, dass es keine Entschuldigung ist viel Arbeit zu haben. Man kann aus diesem Grund auch keine Ersatzmitglieder laden.

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