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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungsauflösung - was passiert rechtlich mit den MA wenn andere Abteilungen sie nicht übernehmen wollen?

B
blixa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wird eine Abteilung mit drei Leuten aufgelöst. Was passiert jetz mit den drei? Die anderen Abteilungen wollen sie nicht übernehmen, da sonst evtl andere gehen müssten. Wie sieht das rechtlich aus? Vielen Dank schon jetzt für eure Infos.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

13.07.2006 um 14:02 Uhr

@Blixa Idealerweise sollte der Chef erst einmal eine Kündigungsabsicht äußern. Danach nehmen die drei die Kündigung an, oder nicht. Die anderen Abteilungen haben sehr wenig damit zu tun; ein vorhandener BR im Vorfeld schon viel mehr!

Ich könnte auch noch ein paar mehr "Allgemeinplätze" raushauen!

B
blixa

13.07.2006 um 14:58 Uhr

Und was kann ich als BR machen? Die drei können ja nichts dafür, das die Abtelung aufgelöst wird, müsste nicht eine andere Abteilung die drei aufnehmen?

P
paula

14.07.2006 um 01:29 Uhr

das steht doch ggf. gar nicht im ermessen der anderen abteilungen. wenn du dir das kündigungsschutz gesetz ansiehst gibt es dort einen besonderen schutz für arbeitnehmer. wichtig wird in einem solchen fall sein, wer hier mit wem vergleichbar ist. das verfahren ist schwierig und sehr individuell zu beurteilen. um es genau beurteilen zu können bräuchte es viel viel mehr angaben und dann macht man aus der ferne sicher immer noch fehler

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