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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ordentliche Kündigung - Vorabinfo

P
Punto
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

soll der Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung (Abteilungsauflösung) vom Betriebsrat vorab über die geplante Kündigung informiert werden? Ich bin mir sehr unsicher! Danke für die Info.

98903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.05.2015 um 14:53 Uhr

Nenne dich einfach Hiob und mache das, was im Gesetz steht!

P
Pjöööng

19.05.2015 um 15:43 Uhr

Wenn Ihr die Anhörung vorliegen habt und Eure Aufgaben aus dem BetrVG ernst nehmt, dann wird Euch gar nichts anderes übrigbleiben.

G
gironimo

19.05.2015 um 17:32 Uhr

Aus meiner Sicht: Selbstverständlich informiert Ihr den Betroffenen. Ihr seit doch dessen Interessenvertreter.

Und wer weiß - vielleicht ergibt sich erst aus dem Gespräch mit ihm, dass Ihr einen giuten Widerspruchsgrund aus dem § 102 BetrVG anführten könnt, an den Ihr vorher noch gar nicht gedacht habt.

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