ordentliche Kündigung - Vorabinfo
Guten Tag,
soll der Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung (Abteilungsauflösung) vom Betriebsrat vorab über die geplante Kündigung informiert werden? Ich bin mir sehr unsicher! Danke für die Info.
Community-Antworten (3)
19.05.2015 um 14:53 Uhr
Nenne dich einfach Hiob und mache das, was im Gesetz steht!
19.05.2015 um 15:43 Uhr
Wenn Ihr die Anhörung vorliegen habt und Eure Aufgaben aus dem BetrVG ernst nehmt, dann wird Euch gar nichts anderes übrigbleiben.
19.05.2015 um 17:32 Uhr
Aus meiner Sicht: Selbstverständlich informiert Ihr den Betroffenen. Ihr seit doch dessen Interessenvertreter.
Und wer weiß - vielleicht ergibt sich erst aus dem Gespräch mit ihm, dass Ihr einen giuten Widerspruchsgrund aus dem § 102 BetrVG anführten könnt, an den Ihr vorher noch gar nicht gedacht habt.
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