Erstellt am 13.07.2006 um 10:00 Uhr von Rollie
Das Thema der Gewährleistung dürfte nicht Thema des BR's sein, das kann der AG ggf. über eine entsprechende Formulierung regeln (Bastlergerät ?).
Wenn der AG den BR schon in's Boot nimmt, könnte der BR den Vorschlag machen, wie hier Verteilungsgrundsätze geregelt werden könnten, falls es mehr Interessenten als Geräte gäbe.
Erstellt am 13.07.2006 um 11:09 Uhr von Betriebsratten
Wir lassen sowas aus folgendem Grund sein: Bei jedem !! B2C Geschäft, darunter fällt auch so eins, hat der private bei gebrauchten Gergenständen Anspruch auf 1 Jahr Garantie. Sollte diese vertraglich ausgeschlossen werden, erweitert sich die garantie auf 2 Jahre....verpflichtend.
Ferner wäre der geldwerte Vorteil für den MA zu ermitteln und zu versteuern....nochn Problem.
Erstellt am 13.07.2006 um 11:11 Uhr von Ramses II
Nix "Garantie"!
"Gewährleistung"!
Erstellt am 13.07.2006 um 11:20 Uhr von HackFresse
Bitte achtet auch auf das Thema "Sachbezug" ! Gerade beim verschenken kann das später in die Hosen gehen !
Erstellt am 13.07.2006 um 11:53 Uhr von Kölner
@Rollie
Verteilungsgrundsätze?
@Betriebsratten, HackFresse, AGuddi2006
Wir sprechen hier von Schenkung nach Spende, oder nicht? Spendenrechtlich und damit einkommensteuerrechtlich problematisch, da selbige nicht an Gegenleistungen geknüpft werden dürfen! Als BR würde ich die Finger davon lassen.
Erstellt am 13.07.2006 um 11:58 Uhr von HackFresse
@Kölner
Sicherlich ne "Spende", allerdings auf jedenfall Sachbezug, da direkt vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Wie man das dann nennt, ist egal.
Erstellt am 13.07.2006 um 12:32 Uhr von Rollie
@Kölner,
war vermutlich doof ausgedrückt. Der AG geht ggf. hin und trifft seine Entscheidung nach der Nase, im Prinzip wohl auch sein gutes Recht. Manche Mitarbeiter fühlen sich dadurch ggf. benachteiligt.
Ich wollte nur darauf hinaus, das der BR, ohne einer Form der Mitbestimmung, vielleicht gemeinsam mit dem AG Wege finden kann, wie eine Verteilung stattfinden kann, eine willkürliche Verteilung zu vermeiden, allein aus der Tatsache heraus, das der AG ja an den BR herangetreten ist.
Ging mir nur um eine bestenfalls unterstützende Maßnahme seitens BR.
Erstellt am 13.07.2006 um 12:35 Uhr von Kölner
@Rollie
Ganz ehrlich:
Ein BR kann bei so etwas nur verlieren! Ich würde davon stets die Finger lassen!