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Mitbestimmungsrecht bei Schenkungen an MA?

A
AGuddi2006
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG will alte Flachbildschirme an die MA "verschenken" - gegen eine Spendenquittung von x Euro für einen guten Zweck. Jetzt fragt er den BR schriftlich, ob wir einverstanden sind. M.E. fällt das doch nicht in den Mitbestimmungsbereich des BR? Auch sehe ich Probleme was die Gewährleistung angeht und will hier nicht den Berater für den AG spielen.

2.70708

Community-Antworten (8)

R
Rollie

13.07.2006 um 12:00 Uhr

Das Thema der Gewährleistung dürfte nicht Thema des BR's sein, das kann der AG ggf. über eine entsprechende Formulierung regeln (Bastlergerät ?).

Wenn der AG den BR schon in's Boot nimmt, könnte der BR den Vorschlag machen, wie hier Verteilungsgrundsätze geregelt werden könnten, falls es mehr Interessenten als Geräte gäbe.

B
betriebsratten

13.07.2006 um 13:09 Uhr

Wir lassen sowas aus folgendem Grund sein: Bei jedem !! B2C Geschäft, darunter fällt auch so eins, hat der private bei gebrauchten Gergenständen Anspruch auf 1 Jahr Garantie. Sollte diese vertraglich ausgeschlossen werden, erweitert sich die garantie auf 2 Jahre....verpflichtend.

Ferner wäre der geldwerte Vorteil für den MA zu ermitteln und zu versteuern....nochn Problem.

RI
Ramses II

13.07.2006 um 13:11 Uhr

Nix "Garantie"!

"Gewährleistung"!

H
HackFresse

13.07.2006 um 13:20 Uhr

Bitte achtet auch auf das Thema "Sachbezug" ! Gerade beim verschenken kann das später in die Hosen gehen !

K
Kölner

13.07.2006 um 13:53 Uhr

@Rollie Verteilungsgrundsätze?

@Betriebsratten, HackFresse, AGuddi2006 Wir sprechen hier von Schenkung nach Spende, oder nicht? Spendenrechtlich und damit einkommensteuerrechtlich problematisch, da selbige nicht an Gegenleistungen geknüpft werden dürfen! Als BR würde ich die Finger davon lassen.

H
HackFresse

13.07.2006 um 13:58 Uhr

@Kölner

Sicherlich ne "Spende", allerdings auf jedenfall Sachbezug, da direkt vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Wie man das dann nennt, ist egal.

R
Rollie

13.07.2006 um 14:32 Uhr

@Kölner,

war vermutlich doof ausgedrückt. Der AG geht ggf. hin und trifft seine Entscheidung nach der Nase, im Prinzip wohl auch sein gutes Recht. Manche Mitarbeiter fühlen sich dadurch ggf. benachteiligt.

Ich wollte nur darauf hinaus, das der BR, ohne einer Form der Mitbestimmung, vielleicht gemeinsam mit dem AG Wege finden kann, wie eine Verteilung stattfinden kann, eine willkürliche Verteilung zu vermeiden, allein aus der Tatsache heraus, das der AG ja an den BR herangetreten ist.

Ging mir nur um eine bestenfalls unterstützende Maßnahme seitens BR.

K
Kölner

13.07.2006 um 14:35 Uhr

@Rollie Ganz ehrlich: Ein BR kann bei so etwas nur verlieren! Ich würde davon stets die Finger lassen!

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