Kündigung durch Arbeitnehmer - wer muss sie bekanntgeben?
Hallo,
weiß jemand, ob und wann ein Mitarbeiter, der selbst gekündigt hat, sich beispielsweise von seinen internationalen Geschäftspartnern verabschieden kann und damit praktisch sein Verlassen des Unternehmens bekannt gibt? Der AG scheint hier mal wieder "bis zum Schluß" mit der Bekanntgabe abzuwarten ...
Danke und Gruß Heinz
Community-Antworten (1)
01.07.2005 um 22:46 Uhr
Ich wäre bei solchen Aktionen ziemlich vorsichtig. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers,
- Geschäftspartner über das Ausscheiden eines Mitarbeiters zu informieren.
- dem ausscheidenden Arbeitnehmer zu erlauben, dass er über die Firma seine Gesprächspartner bei anderen Firmen über sein Ausscheiden zu informieren, womöglich noch mit dem Hinweis, wo man ihn - bei einem Konkurrenzunternehmen - künftig erreichen kann. Hier kann es nur um eine "nobile officium", eine Art Anstandspflicht gehen, weil man das in der Firma bisher auch so gemacht hat. Ein Anspruch besteht sicher nicht.
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