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Berufsschule trotz Krankheit???

P
Petrus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Kollegin möchte gern wissen, wo folgendes geschrieben steht: in der Geschäftsstelle ist eine Auszubildene länger krank. Sie hatte ein Problem mit dem Arm/Handgelenk. Da sie nicht bettlägerich ist wollte sie die Berufsschule weiter besuchen. Dieses ist vom Geschäftsstellenleiter verboten.

Zu Recht ????? Wo steht hier eine klare Regelung

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Community-Antworten (3)

H
Heinz

12.07.2006 um 23:39 Uhr

das sollte Sie auf alle Fälle mit ihrem Arzt und evtl. ihrer Krankenkasse besprechen, ob einem Berufsschulbesuch nichts im Wege steht. Ein Arbeitnehmer muss auf alle Fälle alles unterlassen, was einer Genesung im Wege steht.

D
Dame

12.07.2006 um 23:41 Uhr

Hallo Petrus, wo eine klare Regelung steht weiß ich leider auch nicht, aber ich würde mir eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, dass ich schulfähig bin. Das müßte dann eigentlich reichen.

F
Fayence

12.07.2006 um 23:50 Uhr

Es steht nirgendwo geschrieben, dass sich Probleme mit dem Arm/Handgelenk auch auf das Hörvermögen negativ auswirken können. Auch gibt es kein Gesetz, welches eine Arbeitsunfähigkeit mit Hausarrest gleichsetzt!

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