BR-Tätigkeit = Vollzeitstelle?
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin BRV in einem neu gewählten BR. In unserem Betrieb (180 Mitarbeiter) bin ich seit nahezu 18 Jahren zu 75% beschäftigt und mehr oder weniger autark, d.h. ich habe keine ausgewiesene Abteilungsleitung; 2x wöchentlich unterstützt mich eine Aushilfe. Seit langem ist der GL bekannt, dass damit unsere "Abteilung" unterbesetzt ist, und eine Vollzeitbeschäftigung meinerseits ist bislang nur daran gescheitert, weil ich mich weigerte anstatt eines Zusatzvertrages zu meinem bestehenden Dienstvertrag einen komplett neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben (Krankenhaus, früher öffentlich, wurde jetzt privatisiert), was mir erhebliche Nachteile erbracht hätte.
Meine jetzt zusätzliche BR-Tätigkeit übe ich zwar zu großen Teilen in meiner Freizeit aus, aber dennoch bleibt meine dienstliche Tätigkeit dadurch nicht unberührt und noch mehr Arbeit bleibt liegen.
Unserem neuen AG stößt der BR gewaltig auf (er hat lange versucht, sich dagegen zu wehren) und meine Bitte, meine Arbeitszeit auf 100% aufzustocken, damit ich Dienst und BR-Tätigkeit unter einen Hut bringen kann, hat er vehement abgelehnt mit der Begründung "da lass' ich mir eher noch was anderes einfallen"...
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich möchte keinesfalls mein BR-Amt dazu missbrauchen, eine Vollzeitstelle zu bekommen, aber um all meinen Verpflichtungen nachzukommen, muss ich z. Zt. wirklich einen erheblichen Teil meiner Freizeit opfern. Außerdem befürchte ich, dass - sollte eine zusätzliche Kraft in unserer Abteilung eingestellt werden - meine Kollegin dran "glauben" muss (wie vom AG bereits angekündigt).
Wie ist die Rechtslage??
Vielen Dank im voraus! Jesse
Community-Antworten (2)
13.07.2006 um 10:51 Uhr
Vielleicht könnten die anderen 6 BR-Mitglieder ja mehr unterstützen? Wie habt ihr denn bis jetzt die Aufgabenverteilung im BR geregelt? Bist du Vorsitzende und/oder ggf. noch in zusätzlichen Ausschüssen aktiv?
13.07.2006 um 10:55 Uhr
Ich könnte mir vorstellen, dass es günstiger ist, sich nicht die Gedanken des AG zu machen! Wenn die originäre Arbeit "liegen" bleiben muss, muss der AG sich darum kümmern. Ausserdem würde ich als AG auch keinen Handlungsbedarf sehen, wenn mein BR seine Freizeit opfert! Der Leidensdruck ist noh viel zu gering!
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