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Ämterhäufung

L
lanikai
Nov 2016 bearbeitet

Einer unserer Kollegen hat 4 Ämter inne: er ist mit 39h/Woche Mitarbeiter, zusätzlich stellvertretende Leitung seiner Einrichtung. Außerdem ist er mit 3h/Woche für eine spezielle Gruppe verantwortlich und er ist Datenschutzbeauftragter.

Die Frage ist, ob er wegen der Ämterhäufung sein Amt als Datenschutzbeauftragter sinnvoll ausfüllen kann.

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Community-Antworten (3)

C
carrie

14.07.2009 um 13:45 Uhr

@lanikai Man sollte ihm erst mal die Gelegenheit geben, dass zu beweisen.

P
paula

14.07.2009 um 13:57 Uhr

da hier keiner die genauen Umstände kennt wird dir die Frage auch niemand valide beantworten können

K
Kriegsrat

14.07.2009 um 14:02 Uhr

für den datenschutzbeauftragten gilt eine ähnliche regelung wie für br-mitglieder er ist zur erfüllung seiner aufgaben entsprechend von der arbeit freizustellen

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