Übergabe von Unterlagen
Gibt eine Verpflichtung des alten Betriebsrates, seine Unterlagen dem neu gewählten Betriebsrat zu übergeben?
Community-Antworten (2)
12.07.2006 um 18:39 Uhr
@Chris Nehmen wir nur die Sitzungsniederschriften. Protokolle sind immer das Eigentum der Institution "Betriebsrat", nicht der Personen, die dem Gremium angehören. Daher ist es nicht zulässig (und erfüllt u. U. sogar den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem. § 274 StGB), die Protokolle, die Themen behandeln, die noch relevant sind, zu vernichten, wenn die Amtszeit eines Betriebsrats abläuft.
Ich würde mit weiteren Unterlagen ähnlich argumentieren!
12.07.2006 um 18:44 Uhr
Danke, hat mir sehr geholfen. chris
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