Betriebsversammlungen "nur" zwei mal im Jahr
§43 des BetrVG sagt eindeutig: (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Gängige Praxis bei anderen Betriebsräten ist aber 1 bis 2 mal im Jahr. Unser BR hat vor, die MA 2 mal im Jahr zu einer BV einzuladen und 2 mal im Jahr einen Tätigkeitsbericht per NewsLetter zu geben. Ist damit dem Gesetz genüge getan?
Community-Antworten (4)
12.07.2006 um 13:31 Uhr
Da du selbst sagst, dass es eindeutig dort steht, verstehe ich die Frage nicht.
Die Antwort auf "Ist damit dem Gesetz genüge getan?" lautet "Nein".
Grüße Saluk
12.07.2006 um 14:00 Uhr
Es ist in manchen Betrieben üblich, nur 1 - 2 Betriebsversammlungen abzuhalten. Die Frage ist wohl, habt ihr ausser dem Tätigkeitsbericht der Belegschaft nichts mitzuteilen? Es gibt doch Themen gerade genug! z.B. Berichte über die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse, usw.
Fakt ist, dass 4 Betriebsversammlungen im Jahr "ZWINGEND" vorgeschrieben sind.
12.07.2006 um 15:17 Uhr
Dem Gesetz ist damit nicht genüge getan !!!
Tatsächlich wird es jedoch in vielen Klein- und Mittelständischen Unternehmen so gehandhabt.
12.07.2006 um 15:32 Uhr
@wastl Dadurch wird es nicht richtiger!
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