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Löschungsfrist bei Abmahnungen!

F
flirtwunder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gibt es eine Löschungsfrist für Abmahnungen die in der Personalakte liegen? Ich finde immer nur schwammige Aussagen einmal sind es 2 Jahre dann wieder 3 Jahre......... Mich interessiert aber wo steht dies in einem Gesetzestext und gibt es da überhaupt ein Gesetzt darüber? Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß Flirtwunder

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.07.2006 um 12:23 Uhr

@Flirtwunder (was für ein Name!) Es gibt keine gesetzliche Regelung! Eine Abmahnung kann ewig in der PA bleiben. Vor kurzem habe ich eine Abmahnung gesehen, die vom 11.04.75 stammt. Naja - eine Bedeutung hätte eine solchen Abmahnung in einem ArbGer.-Prozess wohl nicht.

R
Rollie

12.07.2006 um 12:24 Uhr

Es liegt allein im Ermessen des AG's, wie lange er Abmahnungen in der Personalakte beläßt.

RI
Ramses II

12.07.2006 um 12:56 Uhr

Nana!

Grundsätzlich sind Abmahnungen die wirkungslos sind aus der Personalakte zu entfernen.

Aber ebensowenig wie es eine gesetzliche Regelung zu Abmahnungen gibt, gibt es eine Frist zu Entfernung von Abmahnungen.

Nach zwei Jahren dürfte der AN in der Regel gute Chancen haben, einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte durchsetzen zu können, nach drei Jahren sind kaum Gründe vorstellbar warum die Abmahnung noch in der Personalakte verbleiben sollte.

Ob man sich allerdings deshalb mit seinem AG vor Gericht streiten sollte???

M
Mona-Lisa

12.07.2006 um 14:24 Uhr

Ramses II, deshalb vor ein Gericht zu gehen, finde ich auch Quatsch.

Aber es müsste doch möglich sein, mit dem AG eine Vereinbarung zu treffen, dass Abmahnungen nach 2, oder auch 3 Jahren automatisch aus der Personalakte entfernt werden.

RI
Ramses II

12.07.2006 um 15:23 Uhr

"Automatisch" vermutlich nicht, aber eine BV auf Grund derer nach einer bestimmten Frist ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht könnte abgeschlossen werden.

Aber, was bietet man dem Arbeitgeber dafür?

K
Kölner

12.07.2006 um 15:31 Uhr

Mögliche Angebote:

  • Unendliche Loyalität
  • das Versprechen sich in Zukunft nie wieder böse zu zeigen
  • Verzicht auf ein Monatsgehalt
M
Mona-Lisa

12.07.2006 um 16:06 Uhr

wegen so einer Absprache muss man noch lange kein "Gegenangebot" unterbreiten!

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