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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl des stellvertretenden Vorsitzenden

J
Jojo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns wird heute folgendes passieren: Ein BR Mitglied beantragt die Abwahl des stellvertretenden Vorsitzenden und möchte, dass ein anderes BR Mitglied Stellvertreter wird. Ist diese Abstimmung möglich, auch wenn die Person um die es geht nicht anwesend ist?

4.42306

Community-Antworten (6)

V
viktor

12.07.2006 um 11:25 Uhr

Ich nehme an, der Punkt stand nicht auf der Tagesordnung und die Tagesordnung wurde zu Beginn der Sitzung nicht einstimmig ergänzt?

Dann nicht möglich.

K
Kölner

12.07.2006 um 11:28 Uhr

@Jojo Wenn das BRM die Abwahl des stellv. Vorsitzenden beantragt, kann der BR die Abstimmung über diesen Antrag doch per Abstimmung ablehnen. Wo ist das Problem?

S
spider

12.07.2006 um 11:32 Uhr

Ansonsten ist die Abwahl durchaus möglich. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss aus ihrem Amt abberufen werden. (Vergl. Fitting § 26 RN 20)

FB
Frank B.

12.07.2006 um 11:35 Uhr

@spider Dazu muss dies aber auf der Tagesordnung stehen und das kann ein einzelnes Mitglied nicht durchsetzen. Siehe Kommentar zum §29 BetrVG

S
spider

12.07.2006 um 11:50 Uhr

Das die Formalien (korrekte Einladung, Tagesordnung) eingehalten werden müssen ist klar und wurde von Viktor bereits dargestellt. Zu ergänzen wäre nur noch das die Tagesordnung nur abgeändert werden kann wenn der BR vollzählig ist.

P
Petrus

12.07.2006 um 13:48 Uhr

"Vollzählig" ist aber ein 5er BR auch, wenn 4 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied anwesend sind...

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