Erstellt am 12.07.2006 um 09:25 Uhr von Viktor
Ich nehme an, der Punkt stand nicht auf der Tagesordnung und die Tagesordnung wurde zu Beginn der Sitzung nicht einstimmig ergänzt?
Dann nicht möglich.
Erstellt am 12.07.2006 um 09:28 Uhr von Kölner
@Jojo
Wenn das BRM die Abwahl des stellv. Vorsitzenden beantragt, kann der BR die Abstimmung über diesen Antrag doch per Abstimmung ablehnen.
Wo ist das Problem?
Erstellt am 12.07.2006 um 09:32 Uhr von spider
Ansonsten ist die Abwahl durchaus möglich. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss aus ihrem Amt abberufen werden. (Vergl. Fitting § 26 RN 20)
Erstellt am 12.07.2006 um 09:35 Uhr von Frank B.
@spider
Dazu muss dies aber auf der Tagesordnung stehen und das kann ein einzelnes Mitglied nicht durchsetzen. Siehe Kommentar zum §29 BetrVG
Erstellt am 12.07.2006 um 09:50 Uhr von spider
Das die Formalien (korrekte Einladung, Tagesordnung) eingehalten werden müssen ist klar und wurde von Viktor bereits dargestellt. Zu ergänzen wäre nur noch das die Tagesordnung nur abgeändert werden kann wenn der BR vollzählig ist.
Erstellt am 12.07.2006 um 11:48 Uhr von Petrus
"Vollzählig" ist aber ein 5er BR auch, wenn 4 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied anwesend sind...