Freistellung des BR-Vorsitzenden bei weniger als 200 Mitarbeitern
Wir sind ein Betrieb der in naher Zukunft, spätestens jedoch nach der kommenden BR-Wahl unter 200 MA beschäftigt. Da ich dann BR-Vorsitzender bin möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt eine Freistellung zu erreichen, oder wieviel Sprechstunden, oder Sprechstundentage mir pro Woche zustehen!!
Ich hoffe jemand kann mir da fundiert helfen!!
Community-Antworten (1)
12.07.2006 um 10:47 Uhr
Upps, ein Hellseher! Sobald die Belegschaftsstärke unter die in § 38 BetrVG genannte Grösse fällt, war es das mit Deinem gesetzlichen Anspruch! Aber vielleicht hilft Dir § 37 Abs. 2 BetrVG weiter.
Übrigens: Dir persönlich stehen gar keine Sprechstunden oder Sprechstundentage zu! Gelobt sei der Betriebsratsfürst!
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