Erstellt am 11.07.2006 um 21:48 Uhr von Fayence
Wollt Ihr Euer Gehalt ein wenig aufbessern?
BR-Arbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu leisten. Nur wenn dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein sollte, gewährt der Abs. 3 §37 BetrVG einen Ausgleichsanspruch!
Erstellt am 12.07.2006 um 07:51 Uhr von Frank B.
Grundsätzlich kann man aber auch während der Arbeitszeit ausserhalb der Betriebsstätte Sitzungen abhalten, wenn dies die BR- Arbeit erfordert (Klausurtagung). ;-)
Sollte BR- Arbeit ausnahmsweise nicht während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt finden (Schichtarbeit), ist diese Zeit in erster Linie in Freizeit auszugleichen. Abs. 3 §37 BetrVG
Erstellt am 12.07.2006 um 08:05 Uhr von Fayence
@ Frank B.
Wobei auch Schichtarbeit BR-Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit nicht unbedingt erforderlich machen muss... ;-)
Erstellt am 12.07.2006 um 09:04 Uhr von Frank B.
Wieso,
13 Betriebsräte, davon
7 Normalschicht, 2 Schicht A, 2 Schicht B, 1 Schicht C, 1 Schicht D
Wann mache ich da, bitte schön, BR- Sitzung?
Erstellt am 12.07.2006 um 09:07 Uhr von Kölner
@Frank B.
Bist ja doch noch da. Gut!
Deine Frage:
Kollegen Schicht A, B, C, D aus der Schicht (in Teilen oder/und bestimmten Tagen) raus.
Erstellt am 12.07.2006 um 09:39 Uhr von Frank B.
@ Kölner
nur so lange noch Kommentare m.M.n. eine Antwort m. seits bedürfen.
Erstellt am 12.07.2006 um 09:42 Uhr von Kölner
@Frank B.
Wir Kölner müssen doch zusammen halten! Komm schon...bleib dabei!