Betriebsratsitzung nur innerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitsplatzes?
Hallo, dürfen wir, der Betriebsrat, Sitzungen ausserhalb der Arbeitsstelle abhalten und dafür entsprechende Mehrarbeitsstunden anzeigen?
Community-Antworten (7)
11.07.2006 um 23:48 Uhr
Wollt Ihr Euer Gehalt ein wenig aufbessern?
BR-Arbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu leisten. Nur wenn dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein sollte, gewährt der Abs. 3 §37 BetrVG einen Ausgleichsanspruch!
12.07.2006 um 09:51 Uhr
Grundsätzlich kann man aber auch während der Arbeitszeit ausserhalb der Betriebsstätte Sitzungen abhalten, wenn dies die BR- Arbeit erfordert (Klausurtagung). ;-)
Sollte BR- Arbeit ausnahmsweise nicht während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt finden (Schichtarbeit), ist diese Zeit in erster Linie in Freizeit auszugleichen. Abs. 3 §37 BetrVG
12.07.2006 um 10:05 Uhr
@ Frank B.
Wobei auch Schichtarbeit BR-Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit nicht unbedingt erforderlich machen muss... ;-)
12.07.2006 um 11:04 Uhr
Wieso,
13 Betriebsräte, davon
7 Normalschicht, 2 Schicht A, 2 Schicht B, 1 Schicht C, 1 Schicht D
Wann mache ich da, bitte schön, BR- Sitzung?
12.07.2006 um 11:07 Uhr
@Frank B. Bist ja doch noch da. Gut! Deine Frage: Kollegen Schicht A, B, C, D aus der Schicht (in Teilen oder/und bestimmten Tagen) raus.
12.07.2006 um 11:39 Uhr
@ Kölner
nur so lange noch Kommentare m.M.n. eine Antwort m. seits bedürfen.
12.07.2006 um 11:42 Uhr
@Frank B. Wir Kölner müssen doch zusammen halten! Komm schon...bleib dabei!
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