Teilabwahl einer Freistellung
Hallo ! Wer kann mir weiterhelfen ? Ich bin neu in BR. Wir sind 11 BR Mitgl. .Ich habe eine ganze Freistellung (38 Stund.) .Meine Freistellung kann nur mit Mehrheitsbeschluss abgewählt werden. Es soll mir jetzt ein Teil der Freistellung wegenommen werden und ein anderes BR Mitgl. gegeben werden. Er zitierte was von § 38 Abs.3 in einen kleinen roten Buch. Laut Fitting § 38 Randnotiz 70-75 ist das nicht möglich. Wie kann ich dagegen vorgehen? Er hat schon den Vorsitzenden abgewählt und er möchte jetzt an meine Freistellung und die Abberufung als GBR Diligierter
Community-Antworten (4)
11.07.2006 um 17:34 Uhr
Wie will denn ein einzeles BRM den Vorsitzenden abwählen.
§ 38 Abs.3 regelt doch die Weiterzahlung des Entgelts.
11.07.2006 um 17:45 Uhr
also mit den Paragraphen hast du dich ein wenig vertan. Der 38.3 hat mit Abberufung oder dergleichen nun wirklich nicht`s zu tun. Was mich interessieren würde ist, warum bei euch so ein Durcheinander ist? Ohne Grund wird kein freigestelltes BR-Mitglied einfach abgewählt.
Dass ein einzelner BR keinen anderen BR abwählen kann, hat dir ja Rollie schon gesagt.
"Laut Fitting § 38 Randnotiz 70 - 75 ist das nicht möglich" Wenn du diesen Paragraphen mal in Ruhe durchliest, wirst du feststellen, dass gerade diese Randnummern regeln, wie man Abberufung durchführt.
11.07.2006 um 18:05 Uhr
Mit dem kleinen roten Buch könnte er das Klebe Betr.VG mit Basiskommentar gemeint haben, und statt Absatz 3 die Regel Nr. 3. Dort findet sich zu Freistellungen folgendes: "Über die Freistellungen der BR Mitglieder entscheidet nach vorheriger Beratung allein der BR. Diese Beratung muß mit dem gesamten BR erfolgen (BAG, NZA 93, 329). Der BR entscheidet ebenfalls alleine, ob, wieviele und in welchem Umfang Teil- statt Vollfreistellungen erfolgen sollen. ..." Wie er darauf aber den Rückschluß zieht dies alleine Beschließen zu können bleibt schleierhaft...
11.07.2006 um 18:11 Uhr
@Thomas
Er hat schon den Vorsitzenden abgewählt . . .
Wer ist er???
Wenn "er" der BR ist, ist doch alles in Ordnung.
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